Bei Immobilieninvestoren stehen Zwangsversteigerungen durchaus hoch im Kurs, denn oftmals kann dort das eine oder andere Schnäppchen gemacht werden, wenn es gelingt, eine der zu versteigerten Wohnungen zu einem besonders günstigen Preis zu ergattern. Gilt das auch für Bitcoin-Auktionen?
Diese Frage konnte in dieser Woche beantwortet werden, als das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen daran ging, Interessenten im Rahmen einer Auktion beschlagnahmte Bitcoin anzubieten. Nach der Aktion die Hände reiben durfte sich allerdings nur der Finanzminister des bevölkerungsreichsten Landes.
Die teilnehmenden Schnäppchenjäger gingen leer aus bzw. standen sich selbst im Weg, denn schon nach nicht einmal zehn Minuten wurden für die Bitcoins Preise geboten, die über dem aktuellen Marktwert lagen. Dabei lagen die Startgebote um 80 bis 95 Prozent unter dem Marktpreis.
Dieser wurde während der Auktion allerdings binnen Minuten erreicht. Während ein Bieter bereit war, für einen Bitcoin 56.090 Euro zu bezahlen, wurde auf anderen Handelsplattformen zeitgleich etwa 2.500 Euro weniger für einen Bitcoin bezahlt.
Eine in vielerlei Hinsicht ungewöhnliche Auktion
Insgesamt 215 Bitcoins will das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen versteigern. Sie wurden von den Ermittlern beschlagnahmt, weil das Geld aus kriminellen Geschäften stammte und vor allem im Drogenhandel verdient wurde. Auch kleinere Mengen der Kryptowährungen Monero, Litecoin und Ripple-Coin XRP kommen zur Versteigerung.
Diese geht über mehrere Tage, was für die Bieter ein großes Risiko beinhaltet, denn der für seine Volatilität bekannte Bitcoin kann in diesem Zeitraum in beide Richtungen große Schwankungen vollziehen. Auf der Basis der aktuellen Kurse wird der Wert aller zu versteigernden Coins auf rund zehn Millionen Euro geschätzt.
Da noch weitere 250 Bitcoins beschlagnahmt wurde, die aktuell noch nicht zur Versteigerung angeboten werden, darf der NRW-Finanzminister nach Abschluss aller Verkäufe auf einen Gesamtertrag im Bereich von 20 bis 25 Millionen Euro hoffen. Das Geld soll anschließend dem Landeshaushalt zufließen.
Dass die Bitcoins von Nordrhein-Westfalen in einer Auktion versteigert und nicht einfach auf einer Handelsplattform verkauft werden, hat rechtliche Gründe. Der Verkauf von beschlagnahmten Diebesgut hat transparent zu erfolgen. Dies ist in einer Aktion wesentlich besser möglich als bei einem direkten Verkauf an einer Kryptobörse.