Bei der aktuellen Diskussion um die Entwicklung der Teuerung stehen die stark gestiegenen Preise für Energie im Mittelpunkt. Das ist verständlich, verengt aber den Blick darauf, dass auch andere Preise im vergangenen Jahr deutlich angezogen haben. Darunter auch die Preise für Dienstleistungen.
In einer Auswertung zur Entwicklung der Dienstleistungspreise im vergangenen Jahr hat das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Anstieg von durchschnittlich 8,0 Prozent für das gesamte Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr ermittelt. Allein im vierten Quartal ergab sich im Vergleich zum dritten Quartal eine Steigerung von 1,4 Prozent und ein Anstieg um 10,5 Prozent im Vergleich zum vierten Quartal 2020.
Ein starker Preisanstieg war vor allem bei jenen Dienstleistungen zu verzeichnen, die einen hohen Einsatz von Energie erfordern. So erhöhten sich die Preise für das Segment Verkehr und Lagerei im Vergleich zu 2020 um 19,5 Prozent. Ein Jahr zuvor hatte der Anstieg in dieser Sparte im Vergleich zu 2019 nur bei 3,3 Prozent gelegen.
Innerhalb der Logistikbranche verteuerte sich die Personen- und Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt mit einem Anstieg von 111 Prozent besonders deutlich.
Das gesamte Leben wird deutlich teurer
Ein Jahr zuvor hatte der Preisanstieg in diesem Segment „nur“ 4,5 Prozent betragen. Im vergangenen Jahr waren die stärksten Anstiege im zweiten und dritten Quartal zu verzeichnen gewesen. Doch auch der Anstieg von 4,6 Prozent im Schlussquartal macht deutlich, dass der Preisdruck weiterhin hoch ist. Nicht ganz so stark haben sich die Preise in der Luftfahrt (+8,3 Prozent) und im Speditionsgewerbe mit einem Plus von 12,2 Prozent erhöht.
Relativ normal verlief das Preisgeschehen in den Bereichen Information und Kommunikation. In diesem Segment erhöhten sich die Preise gegenüber 2020 um 1,5 Prozent. Auch freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen wurden mit einem Plus von 2,5 Prozent nur moderat teurer. Preistreibend wirkte vor allem die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gebührenanpassungen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Werbung verteuerte sich gegenüber 2020 um 3,2 Prozent, während Architekten und Ingenieurbüros ihre Dienstleistung um 2,5 Prozent verteuerten. Hier wirkten sich die erhöhten Materialkosten am Bau aus, weil die Vergütung von den veranschlagten Baukosten abhängt. Preisanstiege, die über dem EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent lagen, waren auch bei Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen, sowie bei der Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln mit 2,8 Prozent zu verzeichnen.