Klar ist in der deutschen Politik inzwischen, dass im Herbst eine neue Gasumlage kommen soll. Unklar ist allerdings weiterhin, welche genaue Höhe sie haben wird. Auf die Verbraucher könnten dadurch ab dem 1. Oktober zusätzliche Kosten von 200 bis 1.000 Euro pro Jahr zukommen.
Da etwa die Hälfte der deutschen Wohnungen mit Gas beheizt wird, dürfte auch die Hälfte der Haushalte von der Gasumlage betroffen sein. Mit ihr sollen die Verbraucher an den stark gestiegenen Gaspreisen beteiligt werden. Wie hoch diese Umlage am Ende ausfallen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Entsprechend unterschiedlich fallen deshalb auch die Aussagen dazu aus, was an zusätzlichen Kosten auf die Verbraucher zukommen könnte. Während Bundeskanzler Olaf Scholz in der vergangenen Woche davon gesprochen hatte, das die Gaspreise um zwei Cent je Kilowattstunde steigen könnten, sprach Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck von 1,5 bis fünf Cent je Kilowattstunde.
Check24 kommt auf ganz andere Kosten als die Regierungspolitiker
Für eine vierköpfige Familie hatte der Bundeskanzler deshalb jährliche Mehrkosten von 200 bis 300 Euro erwartet. Robert Habeck rechnet hingegen damit, dass der Aufwand bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im „mittleren 100 Euro-Bereich“ liegen werde.
Die Zahlen der Bundesregierung fallen vermutlich zu optimistisch aus, denn das Vergleichsportal Check24 hat bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden und zwei Cent Umlage für einen durchschnittlichen Haushalts Mehrkosten von 476 Euro errechnet. In diesen Kosten ist auch die Mehrwertsteuer enthalten.
Die Welt weist zudem darauf hin, dass in Abhängigkeit von der Ersatzmenge und den tatsächlichen Marktpreisen im Winter die Kosten auch doppelt so hoch ausfallen könnten. In diesem Fall kämen auf einen durchschnittlichen Haushalt Mehrkosten von annähernd 1.000 Euro zu.
Geplant ist, dass die Umlage bis Ende März 2024 gelten soll. Den Versorgern wird es durch sie möglich werden, ihre stark gestiegenen Einkaufspreise für Gas an die Verbraucher weiterzugeben. Bis zu 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten sollen ab Oktober weitergeben werden können. Zahlen müssen die Umlage, die zu den bisherigen Preiserhöhungen hinzukommen wird, sowohl die privaten Verbraucher wie auch die Firmenkunden.