Eine neue Verwaltungsvorschrift spaltet aktuell die Gemüter. Während die Deutsche Umwelthilfe den Beschluss lobt und weitere Einschränkungen fordert, beklagen die betroffenen Hersteller, dass ideologische Motive für die Entscheidung verantwortlich seien.
Stein des Anstoßes ist eine neu erlassene Verwaltungsvorschrift. Sie verbietet den Bundesbehörden den Einkauf bestimmter Einweg-Getränkeverpackungen. Dosen und Einwegplastikflaschen sind nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, kurz AVV Klima, für die Bundesbehörden ab sofort tabu.
Beschlossen hat diese Neuregelung das Bundeskabinett. In einer Erklärung zu der neuen Verordnung heißt es, dass die Bundesregierung das Ziel verfolge, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Bundesverwaltung aufzubauen. Um es zu erreichen schreibt die neue Verordnung den Ministerien Vergabeverfahren vor, welche die „Aspekte des Klimaschutzes“ berücksichtigen. Darunter ist auch die über den gesamten Lebenszyklus ausgestoßene Menge an Treibhausgasen zu verstehen.
24 Seiten lange Verbotsliste
Damit die betroffenen Einkäufer wissen, was sie in Zukunft noch beschaffen dürften, wurde eine Negativliste mit den in Zukunft verbotenen Leistungen angefügt. Sie umfasst 24 Seiten. Enthalten in ihr sind zahlreiche Getränke wie Fruchtsäfte aber auch Milch, die in Dosen oder Einwegplastikflaschen verkauft werden.
Hinzu kommen Maschinen und Geräte, die bestimmte Abgasstufen nicht einhalten. Auch Heizpilze und Klimageräte für den Außeneinsatz, Spraydosen mit halogenierten Treibmitteln, Einweggeschirr und Einwegbesteck werden aus dem öffentlichen Gebrauch verbannt. Gleiches gilt für Wasch- und Reinigungsmittel, die Mikroplastik enthalten, und Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens zu 85 Prozent aus Recyclingmaterial bestehen.
Während die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Beschluss begrüßt und gleichzeitig erklärt, er komme um Jahre zu spät, zeigen sich die betroffenen Hersteller erbost. Sie bemängeln, dass die Forderung der Deutschen Umwelthilfe, das Verbot von Einwegplastikflaschen und Getränkedosen auch auf Getränkekartons auszuweiten, ein erneuter Beleg dafür sei, dass sich die DUH hartnäckig weigere, wissenschaftliche Fakten zur Kenntnis zu nehmen.
Anders als es die neue Vorschrift suggeriert, sei der Getränkekarton weder umwelt- noch klimaschädlich. „Das belegen alle Ökobilanzen der letzten 20 Jahre, ganz aktuell auch eine Studie des Ifeu-Instituts, die vom Umweltbundesamt wissenschaftlich begleitet und geprüft wurde“, erklärte Michael Kleene, der Geschäftsführer des Fachverbands Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN). Selbst das Bundesumweltministerium erkenne den Getränkekarton seit dem Jahr 2000 als eine ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackung an.