Die Parteien der neuen Ampel-Koalition haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden soll. Als statistischen Hintergrund zu dieser Maßnahme hat das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag eine Auswertung zu der Personengruppe vorgelegt, die von dem Regierungsbeschluss profitieren soll.
Betroffen sind knapp 7,2 Millionen Beschäftigte. Das sind 92 Prozent aller Personen, die im Niedriglohnsektor angestellt sind. Zum Sektor gehören allerdings auch Praktikanten, Minderjährige und Personengruppen, die zwar zum Niedriglohnsektor zählen, bei denen eine Erhöhung des Mindestlohns jedoch nicht unmittelbar zu einer Verdienststeigerung führen wird.
Im Vergleich zum April 2018 hat sich die Zahl der Niedriglohnempfänger zwar bis zum April 2021 um annähernd 250.000 verringert, doch noch immer ist mehr als jeder fünfte Beschäftigte (21 Prozent) in diesem Sektor tätig. Sie arbeiten zu Vergütungen, die unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,27 Euro brutto je Stunde liegen.
Die staatlichen Corona-Maßnahmen verzerren die Statistik
Mit dieser Schwelle werden Beschäftigungsverhältnisse gemeint, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden. Im April 2021 lag der Medianverdienst in der Gesamtwirtschaft, ohne Berücksichtigung der Auszubildenden bei 18,41 Euro brutto je Stunde. Diese Zahl basiert auf einer im April 2021 durchgeführten neuen Verdiensterhebung, in der 58.000 Betriebe Angaben zu den Verdiensten und Arbeitszeiten von rund 7,5 Millionen abhängig Beschäftigten gemacht haben.
Den leichten Rückgang innerhalb der vergangenen drei Jahre führt das Statistische Bundesamt darauf zurück, dass während der Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele dieser Beschäftigten zu 100 Prozent in Kurzarbeit waren.
Damit bezogen sie ausschließlich Kurzarbeitergeld und wurden in dieser Verdiensterhebung deshalb nicht berücksichtigt. Die Wiesbadener Statistiker gehen allerdings davon aus, dass im Falle einer Berücksichtigung, der Anteil der Niedriglohnempfänger in dieser Beschäftigtengruppe überproportional hoch gewesen wäre.