Bei den Verbraucherzentralen gehen immer mehr Beschwerden von Strom- und Gaskunden ein, die sich über ihre Versorger beschweren. Die Zahl der Beschwerden ist deutlich gestiegen und insbesondere im Oktober war ein deutlicher Anstieg der Klagen zu verzeichnen.
Das geht aus einer Aufstellung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor, die der Welt vorliegt. Im Vergleich zum Oktober 2020 haben sich die Beschwerden der Kunden über eine Kündigung durch den Anbieter versiebenfacht. Um den Faktor 15 angestiegen ist das Niveau der Kunden, die sich über eine Anhebung der Preise durch den Anbieter beschweren.
Verschärft hat sich die Lage insbesondere in den letzten Wochen, denn fast die Hälfte aller Beschwerden des laufenden Jahres ging im Oktober ein. Ihre Gesamtzahl liegt aktuell im unteren dreistelligen Bereich. Andere Kunden beschweren sich über höhere Abschlagszahlungen, die sie in Zukunft bezahlen sollen.
Viele Versorger schrecken vor drastischen Preisanhebungen nicht zurück
Den Verbraucherschützern liegen Fälle vor, in denen die Versorger Preisaufschläge im dreistelligen Prozentbereich verlangen. In einem Fall stieg der Grundpreis von 9,75 auf 25 Euro pro Monat, was einem Anstieg von 156 Prozent entspricht. Ein anderer Kunde wurde mit einem Anstieg des Arbeitspreises von 3,09 Cent pro Kilowattstunde um 146 Prozent auf 7,59 Cent konfrontiert.
Widersprechen die Kunden einer Erhöhung des Abschlags, bekamen sie teilweise eine Kündigungsbestätigung zugeschickt. Andere Anbieter vermieden zwar das Wort Kündigung, sprachen aber stattdessen von einer Beendigung der Energielieferung, was faktisch auf dasselbe hinausläuft. Eine Reihe von Versorgern teilt ihren Kunden offenbar relativ ungeschminkt mit, dass sie sich außerstande sehen, die Verträge aufgrund der gestiegenen Kosten einzuhalten.
Schon in der Vergangenheit hat der Verbraucherzentralen Bundesverband immer wieder Energieanbieter aufgrund von unzulässigen Kündigungen abgemahnt. Den betroffenen Strom- oder Gaskunden rät der Verband deshalb, die Einzelfälle darauf hin prüfen zu lassen, ob die Preiserhöhungen zulässig sind.