Die Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel ist die Notenbank der Zentralbanken. Ihre Worte haben Gewicht, auch wenn sie im täglichen Rauschen des Nachrichtenwaldes sehr oft untergehen. Wichtige Veränderungen im Geldwesen nehmen oft innerhalb der BIZ ihren Anfang bzw. werden von Basel aus aktiv vorangetrieben.
Mit Blick auf den Digital-Euro, an dem die Europäische Zentralbank gerade mit Nachdruck arbeitet, sollte sich jeder deshalb vor Augen führen, was Augustin Carstens, der Generalsekretär der Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich, bereits am 19. Oktober 2020 auf der vom Internationalen Währungsfonds (IWF) veranstalteten Diskussion mit dem Titel „Cross Border Payment – A Vision for the Future“ sagte.
Carstens betonte, dass es einen großen Unterschied zwischen dem Bargeld und dem neuen digitalen Geld der Zentralbanken gibt. Beim Bargeld sei nicht bekannt, wer eine 100-Dollarnote oder einen 1.000-Pesoschein benutze. Beim digitalen Zentralbankgeld sei das jedoch anders.
Geld nur für die, die es auch haben sollen
Der entscheidende Unterschied ist, „dass die Zentralbanken absolute Kontrolle über die Regeln und Regulierungen haben werden, die die Nutzung [des digitalen Zentralbankgeldes] regeln. Und wir werden auch die Technologie haben, das durchzusetzen. Diese beiden Aspekte sind sehr wichtig und machen einen riesigen Unterschied gegenüber dem Bargeld aus.“
Diese absolute Kontrollfunktion stellt eine Machtfülle, dar die es zuvor nie gegeben hat. Bislang haben die Notenbanken das Zentralbankgeld nur herausgegeben. Wer es wann, wo und aus welchem Grund benutzt hat, blieb nicht nur außerhalb ihrer Kontrolle, sondern blieb den Zentralbanken zumeist auch verborgen.
Beim digitalen Zentralbankgeld wird das anders sein. Es wird schnell das Bargeld verdrängen, wenn man dessen Benutzung nur ausreichend stark verteuert. Danach entscheidet die Notenbank ganz eigenständig darüber, wer das Zentralbankgeld benutzen darf und wer nicht.
Personen, die plötzlich an der Supermarktkasse nicht mehr bezahlen können, müssen sich dann immer fragen, ob nur ein unbeabsichtigter technischer Fehler vorliegt oder der gezielte Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben von der Notenbank oder vom Staat verfügt worden ist, weil in der Vergangenheit zu viel Kritik geübt wurde.