Insgesamt 4.996.494 Ermittlungsverfahren konnten Polizei, Zoll, Staatsschutz und Staatsanwaltschaften im Jahr 2020 abschließend bearbeiten. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Im Vergleich zum Jahr 2019 mit insgesamt 4.939.000 eingestellten Verfahren stieg die Zahl der abgeschlossenen Fälle damit um 1,2 Prozent an.
Mehr als die Hälfte der abgeschlossenen Verfahren endeten jedoch nicht mit einer Anklage vor Gericht, sondern wurden eingestellt. In 3,2 Prozent aller Fälle geschah dies mit Auflagen. 24,3 Prozent der Verfahren wurden ohne Auflagen eingestellt. Mangels Tatverdacht wurden 28,9 Prozent der bearbeiteten Anzeigen eingestellt.
In 0,3 Prozent aller Fälle wurde wegen Schuldunfähigkeit auf eine Anklage verzichtet. So führten insgesamt nur 19,2 Prozent der abgeschlossenen Fälle zu einer Anklage bzw. zu einem Strafbefehl. 24,1 Prozent der Verfahren wurden auf andere Arten abgeschlossen, zum Beispiel, weil sie an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.
Eigentums- und Vermögensdelikte dominieren
Kaum verändert hat sich die Verteilung der abgeschlossenen Verfahren auf die verschiedenen Deliktarten. Wie im Jahr 2019 dominierten auch im Jahr 2020 die Eigentums- und Vermögensdelikte. Sie stellten mit 31,6 Prozent fast ein Drittel aller bearbeiteten und eingestellten Fälle dar.
Rückläufig waren die im Straßenverkehr verübten Straftaten. Sie gingen im Vergleich zum Jahr 2019 um 3,3 Prozent zurück und stellten mit 868.397 Fällen einen Anteil von 17,4 Prozent an den abgeschlossenen Verfahren. Zurückzuführen ist dieser Rückgang auf das geringere Verkehrsaufkommen aufgrund der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie.
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit stellten 9,3 Prozent aller eingestellten Verfahren dar. Hinzu kamen jene 9,3 Prozent aller Fälle, die wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt wurden.