In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die Ampelparteien darauf verständigt, dass die EEG-Umlage erst im Jahr 2023 abgeschafft werden soll. Nun deutet sich an, dass dieser Schritt vorgezogen wird, denn Bundeswirtschaftsminister Robert Habek und Bundesfinanzminister Christian Lindner sind übereingekommen, die EEG-Umlage „schnellstmöglich“ abschaffen zu wollen.
Als Motiv für diesen Schritt benannte der Bundesfinanzminister die steigende Inflation. Sie gehe auf die hohen Energiepreise zurück und werde von den Menschen gespürt. Der Aufpreis, den die Stromkunden für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu zahlen haben, könnte deshalb bereits im Lauf des Jahres 2022 komplett wegfallen.
Wirtschaftsminister Robert Habek, der sich dafür ausgesprochen hatte, dass die EEG-Umlage „so früh wie möglich“ und „so weit wie möglich“ abgebaut werden soll, stellte für einen deutschen Durchschnittshaushalt bereits eine Ersparnis von 300 Euro in Aussicht.
Mit der Inflation steigt auch der politische Druck
Dass die Inflationsrate auch im Januar auf hohen 4,9 Prozent verharrte, hat die Diskussion nochmals intensiviert, denn für die Energie, die in ihren Haushalten genutzt wird, und für die Benzinkosten zahlen die Verbraucher heute im Durchschnitt 20,5 Prozent mehr Geld als noch vor einem Jahr.
Hilft da eine Entlastung bei der EEG-Umlage weiter? Die „WELT“ hat dies vom Portal Verivox nachrechnen lassen und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Schloss eine dreiköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) vor einem Jahr im Januar 2021 einen Vertrag ab, so waren im Durchschnitt für das Gesamtjahr Stromkosten von 1.171 Euro zu erwarten.
Wird heute ein neuer Vertrag abgeschlossen, kommen auf die Familie Stromkosten in Höhe von 1.626 Euro zu. Dabei ist schon berücksichtigt, dass die EEG-Umlage zum Jahreswechsel gesenkt wurde. Bei den Jahreskosten fallen nunmehr nur noch 177 Euro für die EEG-Umlage an. Bisher waren es 309 Euro.
Eine vollständige Abschaffung der Umlage würde die Stromkosten auf gut 1.448 Euro absenken. Doch auch dann entstehen den Verbrauchern im Vergleich zu den Kosten vom Jahresbeginn 2021 immer noch Mehrkosten von 277 Euro. Ersparnisse ergeben sich nur, wenn Bestandsverträge bewertet werden, weil die Versorger Preissenkungen und Preiserhöhungen an diese Kundengruppe nur zögerlich weitergeben.