Gefühlt steigen die Steuern und Sozialabgaben beständig. Aber ist dem auch wirklich so? Dieser Frage ist das Münchener Ifo Institut in einer Untersuchung nachgegangen und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Belastung durch Sozialabgaben und Steuern seit 1986 gesunken ist.
Die seit 1986 zurückgehende Belastung verläuft fast kontinuierlich und sie betrifft nach Angaben des Ifo Instituts auch alle Einkommensgruppen. Exemplarisch dargestellt wird die Entwicklung am Bruttoeinkommen von Single-Haushalten in unterschiedlichen Einkommensgruppen.
Ein Single mit einem realen Bruttoeinkommen von 50.000 Euro wird heute durchschnittlich mit 39,8 Prozent Steuern und Sozialabgaben belastet. Vor 35 Jahren im Jahr 1986 betrug der Durchschnittssteuersatz noch 43,0 Prozent. Unter dem Strich bleibt so eine Belastung, die heute um 1.600 Euro unter jener des Jahres 1986 liegt.
Spitzenverdiener profitierten am stärksten
Auch bei geringeren Einkommen war dieser Effekt zu bemerken. Allerdings wirkte er sich dort deutlich geringer aus. Liegt das Bruttoeinkommen beispielsweise nur bei 30.000 Euro, sank die Abgabenquote zwar ebenfalls aber nur von 35,3 Prozent im Jahr 1986 auf 33,5 Prozent im Jahr 2020.
Die stärksten Vorteile ergaben sich für die Gruppe der Spitzenverdiener mit einem Einkommen von 200.000 Euro. Ihre Belastung sank von 52,0 Prozent im Jahr 1986 auf 43,9 Prozent im Jahr 2020. Sehr entscheidend für diese Veränderung war die Verringerung des Spitzensteuersatzes von 57 auf 42 Prozent.
Durch die 1990 vorgenommene Steuerreform wurden insbesondere die mittleren Einkommen stärker entlastet, sodass der sogenannte Mittelstandsbauch abgebaut wurde. Aber auch die unteren Einkommensklassen profitierten, denn der Eingangssteuersatz wurde von 22 Prozent im Jahr 1986 auf nunmehr 14 Prozent abgesenkt.
Die Ifo-Studie zeigt zudem, dass die leicht gestiegenen Sozialversicherungsbeiträge in diesem Zeitraum dem Trend kaum entgegenwirken. Dennoch bedingen sie ein weniger progressives Steuersystem, denn Geringverdiener werden im Verhältnis stärker belasten als Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen.