So sperrig wie der Name, ist auch seine Umsetzung. Sie muss bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein, denn zum 1. Januar 2023 tritt das neue Gesetz in Kraft. Betroffen sind bis zum 31. Dezember 2023 nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter. Ab dem 1. Januar 2024 sind dann auch Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern angehalten, den Vorgaben des Gesetzes zu folgen.
Sie besagen, dass die Unternehmen verpflichtet sind, ihre Lieferketten auf potentielle Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen zu überprüfen. Für die festgestellten Verletzungen soll zudem ein neues Meldesystem eingerichtet werden.
Die Absicht des Gesetzgebers, die Lieferketten von ethischen und aus Sicht der Umwelt problematischen Fällen zu säubern, ist unverkennbar und nicht zu kritisieren. Nicht zu übersehen ist allerdings auch, dass hier ein neues bürokratisches Monster geschaffen wurde, denn ab 2023 muss auch ein Betrieb mit lediglich 1.001 Mitarbeitern beständig im Auge behalten, ob seine Zulieferer in Bangladesch, Chile oder im Senegal den geforderten Ansprüchen zu jedem Zeitpunkt genügen.
Höhere Kosten für die Verbraucher und weniger elastische Lieferketten für die Unternehmen
Allein die dazu notwendigen Informationen zu beschaffen, dürfte eine große Herausforderung werden. Hinzu kommt, dass die gewonnenen Informationen anschließend permanent darauf überprüft werden müssen, ob sie noch den aktuellen Tatsachen entsprechen und die einmal ermittelten Lieferstandards auch weiterhin gegeben sind.
Zwei Entwicklungen sind zu erwarten und sie könnten sich beide auf lange Sicht als nicht sonderlich wünschenswert herausstellen. Die Erste betrifft die Preise. Der Einkauf der benötigten Produkte wird durch die gesetzlich veranlassten Recherchen teurer und es ist anzunehmen, dass diese zusätzlichen Kosten über kurz oder lang beim Endverbraucher abgeladen werden.
Die zweite Entwicklung betrifft die Zahl der Lieferanten. Sie dürfte sich in Zukunft drastisch reduzieren, weil mit jedem neuen Lieferanten der gleiche umfangreiche Rechercheaufwand betrieben werden muss. Damit werden die Lieferketten zwangsläufig weniger elastisch und es dürfte deutlich schwerer werden, den zeitweiligen Ausfall eines Lieferanten kurzfristig zu kompensieren.