Daimler und der Dieselskandal: Die Gerichte sollen Klarheit schaffen

Der Dieselskandal beschäftigte die Republik im Jahr 2018. Dass er aktuell wieder die Schlagzeilen bestimmt, hängt mit der Verjährung zusammen. Sie läuft zum Ende des Jahres ab. Wer gegenüber den Autobauern noch Ansprüche geltend machen will, der muss jetzt handeln, denn im Januar ist es zu spät.

Das wissen auch die Verbraucherzentralen und da bislang keine Einigung mit Daimler erzielt werden konnte, sollen nun die Gerichte für Klarheit sorgen. Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nun eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht.

Die Hintergründe erklärte Vorstand Klaus Müller am Mittwoch in Berlin. Daimler hat zwar immer bestritten, die Abgaswerte bewusst manipuliert zu haben, der Konzern rief aber im Jahr 2018 die Autos in die Werkstätten zurück, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in den Dieselfahrzeugen der Marke Daimler-Benz eine unzulässige Abgastechnik festgestellt und bemängelt hatte.

Daimler bestreitet die Vorwürfe

Der Stuttgarter Autobauer hält die Funktionen allerdings für zulässig und er bestreitet, die Abgaswerte gezielt manipuliert zu haben. Damit die betroffenen Fahrzeughalter Anspruch auf eine Entschädigung erhalten, soll das Oberlandesgericht Stuttgart nach dem Willen der Verbraucherschützer nun feststellen, dass die Abgaswerte durch den Einbau der Software gezielt manipuliert worden sind und damit für Rechtssicherheit sorgen. Dieser Klage können sich die Betroffenen noch anschließen.

Nach Angabe der Verbraucherschutzzentrale sind in Deutschland rund 245.000 Fahrzeuge der Marke Daimler-Benz betroffen. In der angestrengten Musterklage wird sich der Verband jedoch auf den Motorentyp OM651 konzentrieren. Durch dieses Vorgehen können sich auch die Besitzer von etwa 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Modellen der Klage anschließen, denn auch ihre Fahrzeuge wären ohne ein Update der Software von einer Stilllegung betroffen gewesen.

Im Fall von Volkswagen sind die Verbraucherschützer ähnlich vorgegangen. Sie hatten gegen VW im Jahr 2018 eine Musterfeststellungsklage eingereicht, die Anfang 2020 mit einem Vergleich endete. Er wurde von rund 245.000 Kunden akzeptiert und beinhaltete, dass Volkswagen je nach Typ und Alter des Fahrzeugs eine Entschädigung zwischen 1.350 und 6.250 Euro bezahlte.

Bisher gegen Daimler angestrengte Klagen endeten höchst unterschiedlich, womit auch weiterhin keine juristische Klarheit darüber herrscht, ob Daimler vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt hat. Diese Klarheit soll nun erreicht werden, wobei auch den Verbraucherschützern bewusst ist, dass die Sachlage wesentlich komplizierter als im Fall VW ist.