Obwohl sich Deutschland seit nunmehr fast zwei Jahren im Krisenmodus befindet, hat sich die gesellschaftliche und wirtschaftliche Anspannung in den Insolvenzzahlen bislang noch nicht allzu stark widergespiegelt. Auch die neuesten Zahlen scheinen in diese Richtung zu deuten, denn wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, sank nach vorläufigen Berechnungen die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen im Januar im Vergleich zum Dezember 2021 um 17,2 Prozent.
Der Dezember hingegen hatte gegenüber dem November 2021 einen Anstieg um 18,0 Prozent zu verzeichnen. Im Jahr 2020 aber auch noch bis zum Mai 2021 hatten Sonderregelungen die Zahl der Insolvenzen in Deutschland sehr stark beeinflusst. Seit dem Mai 2021 gilt jedoch wieder das normale Insolvenzrecht.
Die Zahlen zum Insolvenzgeschehen stellen damit wieder einen wirtschaftlichen Indikator dar, der sehr frühe Hinweise auf die zukünftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt. Verlässliche Zahlen liegen inzwischen bis zum November 2021 vor, während die Zahlen für den Dezember und Januar noch vorläufig sind.
Für den November 2021 haben die deutschen Amtsgerichte insgesamt 1.094 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Im Vergleich zum November 2002 entsprach dies einem Anstieg von 4,6 Prozent. Dies führte dazu, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im November erstmals seit September 2019 wieder anstieg.
Anstieg der Verbraucherinsolvenzen im November um 181,4 Prozent
Allerdings lag die Zahl der Firmenpleiten immer noch um 22,6 Prozent unter dem Wert vom November 2019. Von den Amtsgerichten wurden die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger auf rund 0,5 Milliarden Euro taxiert. Ein Jahr zuvor hatten die Forderungen noch bei knapp 1,4 Milliarden Euro gelegen.
Ein erheblicher Anstieg von 181,4 Prozent war im November jedoch bei den Verbraucherinsolvenzen zu verzeichnen. Er wird zu einem Teil immer noch damit zusammenhängen, dass das Verbraucherinsolvenzrecht zum 1. Oktober 2020 geändert wurde. Seitdem haben überschuldete Verbraucher die Möglichkeit, sich schneller zu entschulden.
Dass die Neuregelung dazu beigetragen hat, dass überschuldete Schuldner ihren Insolvenzantrag bis zur Verabschiedung der Gesetzesnovelle zurückgehalten haben, ist anzunehmen. Allerdings dürfte der Effekt elf Monate nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr so gravierend sein wie noch im Winter 2020/2021.
Mit Blick auf die stark gestiegene Inflation, die durchaus geeignet ist, überschuldete Verbraucher endgültig in den Abgrund zu stürzen, sollten diese Zahlen deshalb in Zukunft mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden.