Zunächst ging es im Oktober 2020 Milliardär Jack Ma und seinem Alibaba-Konzern an den Kragen, nachdem Ma in der Öffentlichkeit lautstark die Ineffizienz der chinesischen Verwaltung kritisiert hatte. Dass der geplante Börsengang von Ant, der Finanzsparte von Alibaba, anschließend ins Wasser fiel, kann nicht überraschen, wenn man weiß, wie empfindlich Chinesen auf den Verlust ihres Gesichts reagieren.
In den vergangenen Wochen ging die Regierung in Beijing gegen den Fahrdienst Didi vor. Ihm wurde eine unzureichende Beachtung der chinesischen Bestimmungen zum Datenschutz vorgeworfen. Im Ausland wurde allerdings auch darüber spekuliert, ob Didis zuvor in New York und nicht in Hongkong vollzogener Börsengang nicht der tatsächliche Stein des Anstoßes war.
Am letzten Wochenende traf es die Bildungsbranche. Sie ist im Reich der Mitte mit einem Umsatz von 50 Milliarden Euro längst kein Nischensektor mehr. Viele Firmen sind an den Börsen in Hongkong, Shenzhen und Shanghai gelistet und wurden vor Kurzem noch mit einem Marktwert von 85 Milliarden Euro bewertet.
Seit dem Wochenende fehlt die Geschäftsgrundlage
Aktuell ist die Bewertung deutlich niedriger, denn am Montag gingen die betroffenen Werte in den freien Fall über. Die Papiere der New Oriental Education & Tech Group fielen um 65 Prozent, andere Aktien kamen etwas glimpflicher davon, doch hohe zweistellige Kursverluste waren am Montag durch die Bank nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Die chinesische Regierung stört sich daran, dass die Eltern zu viel Geld in die außerschulische Ausbildung ihrer Kinder stecken. Weil viele Familien sich die teuren Nachhilfe-, Wochenende- und Zusatzdienstleistungen nicht mehr leisten können, müssen die Anbieter in Zukunft gemeinnützig organisiert sein. Das heißt, sie dürfen weder Gewinne erwirtschaften noch an die Börse gehen.
Die mit dem Hinweis auf die fehlende Bildungsgerechtigkeit begründete Entscheidung der kommunistischen Partei macht erneut deutlich, dass Investitionen in China mit einem extrem hohen politischen Risiko behaftet sind. Das gilt sowohl für die Direktinvestitionen ausländischer Konzerne wie auch für den Kauf chinesischer Aktien durch private oder institutionelle Anleger aus dem Ausland.