Große Hoffnungen, noch in diesem Winter über die beiden neuen Stränge der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 Gas nach Deutschland zu transportieren, hatten die Betreiber nie. Zu nah war der Winter und zu lange die Dauer des Zertifizierungsverfahrens, das die neue Pipeline durchlaufen muss.
Die Skepsis war berechtigt, denn inzwischen wird deutlich, dass sich das Verfahren zur Zulassung in die Länge ziehen wird. Wie lange, das bleibt abzuwarten, denn die zuständige Bundesagentur hat das Zertifizierungsverfahren zunächst ausgesetzt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.
Stein des Anstoßes ist die Art und Weise wie die Betreiberfirma rechtlich organisiert ist. Die EU-Richtlinien sind an dieser Stelle recht klar. Der Betrieb der Pipeline und der Verkauf des transportierten Gases müssen ausreichend getrennt sein. Zusätzlich fordert die Bundesnetzagentur, dass die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert sein muss.
Ausgründung einer Betreiberfirma nach deutschem Recht wird nötig
Hinter der Pipeline steht der russische Gazprom-Konzern. Für die Leitungen zuständig ist die Tochtergesellschaft Nord Stream 2 AG. Sie wurde in der Schweiz ins Handelsregister eingetragen. Um den deutschen Bestimmungen zu genügen, wird nun für den deutschen Teil der Pipeline eine eigene Tochtergesellschaft nach deutschem Recht gegründet.
Sie soll rechtlich die Eigentümerin des deutschen Teilstücks werden und dieses betreiben. Solange dieser Schritt noch nicht vollzogen und das Eigentum an der Pipeline noch nicht auf die neue Tochter übertragen ist, ruht bis auf weiteres das Zertifizierungsverfahren. Seine Frist läuft im Januar ab.
Anschließend ist eine Überprüfung des Entscheids durch die Europäische Kommission vorgesehen. Sie hat dafür vier Monate Zeit. Hat die EU-Kommission ihr Urteil gefällt, hat wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit, um ggf. eine endgültige Zertifizierung vorzunehmen. Werden diese Fristen alle vollkommen ausgeschöpft, könnte es wieder warm und sonnig sein, bis das erste Gas durch die neuen Stränge fließt.