Für Windkraftanlagen, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden und in Betrieb gingen, lief Ende letzten Jahres die auf zwanzig Jahre begrenzte Förderung aus. Seitdem sind viele dieser Anlagen nicht mehr rentabel. Sie werden nun nach und vom Netz genommen. Die Standorte werden dabei entweder mit moderneren, wirtschaftlicheren Anlagen betrieben oder zurückgebaut und in den Originalzustand zurückversetzt.
Noch ist unklar, an wie vielen Standorte neue Anlagen errichtet werden, also das sog. Repowering betrieben wird und wo nur zurückgebaut wird. Allein in Brandenburg waren zum Jahreswechsel 2020/2021 429 Anlagen betroffen. Sie machen nur einen kleinen Teil der insgesamt rund 3.900 Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 7.730 Megawatt aus.
Doch das Problem der Entsorgung der Altanlagen wird von Jahr zu Jahr größter, denn im einen wie im anderen Fall müssen die alten Anlagen abgebaut und aufwändig entsorgt werden. Dabei entstehen nicht nur große Materialmengen, die rückstandsfrei entsorgt werden müssen.
20 Tonnen Müll pro Anlage
Klein ist das Problem gewiss nicht, denn es gilt, in luftiger Höhe Schmier- und Maschinenöle zu entsorgen. Daneben müssen Transformatoren, Akkumulatoren und andere elektrische Einrichtungen entsorgt werden. Pro Anlage ist dabei mit einer Sondermüll- bzw. Müllmenge zu rechnen, die nach Angaben von Regierungsstellen 20 Tonnen nicht übersteigen soll.
Ein ganz eigenes Problem sind dabei die großen Rotorblätter der Windräder. Ihre Entsorgung gilt als besonders komplex, denn die Flügel bestehen aus Kunststoffen, die mit einer Carbon- und Glasfaserbeimischung überzogen sind. Für sie wurden in anderen Staaten bereits Friedhöfe angelegt, in denen die Rotorblätter im Boden begraben und auf diese Weise „entsorgt“ wurden.
Ein erhebliches Problem stellt für die Betreiber der Anlage auch der Rückbau der Fundamente dar. Um der Anlage den benötigten Stand zu verleihen, wurde das den Mast umgebende Erdreich auf vielen Quadratmetern mit Beton ausgegossen. Der Boden erfuhr dadurch eine starke Versiegelung, die wieder rückgängig gemacht werden muss.