Dienen Lärmschutzwände dem Lärmschutz oder nur der Landschaftsverschönerung? Über diese Frage scheint beim Bundesverkehrsministerium noch niemand ernsthaft nachgedacht zu haben, denn das Ministerium hat in den vergangenen 15 Jahren nach Angaben des Bundesrechnungshofs insgesamt 2,2 Milliarden Euro in den Bau von Lärmschutzwänden an Bundesstraßen gesteckt.
Das durchaus löbliche Vorhaben ist aber von höchst zweifelhaftem Wert, denn nach ihrer Fertigstellung werden die Wände allein auf mögliche bauliche Mängel geprüft. Ob allerdings der Lärmschutz, also das eigentliche Anliegen des Baus, gewährleistet wird, überprüft niemand, denn eine Überprüfung der Lärmschutzwände auf ihre akustische Wirkung findet im Anschluss an die Fertigstellung generell nicht statt.
Mehr noch: Treten Mängel auf und werden diese der Straßenbauverwaltung bekannt, werden diese von den Beamten ignoriert, wie der Rechnungshof feststellen musste. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick auf Österreich. Hier wird die Verbesserung des Lärmschutzes generell überprüft, was im Lauf der Jahre dazu geführt hat, dass sich die Qualität der Bauten beständig verbessert hat.
Doppelfunktionen von Politikern schaffen Interessenskonflikte
Der neuen Regierung empfiehlt der Rechnungshof daher zumindest eine stichprobenartige Überprüfung der Lärmschutzwirkung. Wesentlich besser wäre allerdings eine generelle Überprüfung der abgeschlossenen Bauwerke. Aber dazu ist die deutsche Verwaltung offenbar nicht fähig oder willig.
Kritisch betrachtet werden auch verschiedene teure Vorhaben bei der Deutschen Bahn und die Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats. Das noch bis 2026 laufende Förderprogramm für die Modernisierung von Rangierbahnhöfen kostet 650 Millionen Euro. Die angestrebte Leistungssteigerung wurde dabei aber um 29 Prozent verfehlt. Ähnlich schwach sind die Ergebnisse bei dem fast 100 Millionen Euro teuren Förderprogramm für energieeffizientere Züge.
Kein gutes Haar lässt der Rechnungshof am Aufsichtsrat der Bahn. Er setzt sich bislang vor allem aus Spitzenbeamten und Politikern zusammen. Das schafft massive Interessenskonflikte, denn die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen einerseits die Interessen der Deutschen Bahn vertreten, haben aber andererseits als Politiker und Beamte einen sehr starken Einfluss auf die Marktordnung und damit auf den Wettbewerb mit Bahn-Konkurrenten. Diese Interessenkollision müsse aufgelöst und der Bahn-Aufsichtsrat entsprechend neu besetzt werden, fordert der Rechnungshof.