Das Wiener Verwaltungsgericht hat in einem Urteil, das in der Corona-„Pandemie“ wegweisend werden könnte, überraschend entschieden, dass „der PCR-Test als Diagnostik zur Feststellung von Infektionen nicht geeignet ist“. Zudem seien Antigentests ohne Symptome „hochfehlerhaft“, so das Urteil. Die aktuelle Datenlage biete „keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“, um das Seuchengeschehen zu bewerten.
Zugrunde liegende Datenbasis unzureichend
Das bahnbrechende Urteil war am 24. März 2021 erlassen worden, weil die FPÖ zuvor geklagt hatte. Der Partei wurde vom Gesundheitsminister untersagt, am 31. Januar 2021 eine Versammlung abzuhalten. Auch darüber entschied das Verwaltungsgericht, dass das Verbot der Versammlung „rechtswidrig und die ihr zugrunde liegende Datenbasis des österreichischen Gesundheitsministers unzureichend sei“.
Das Urteil lautete: „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird laut der WHO abgelehnt. Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen für ‚Kranke/Infizierte‘ falsch.“
Das Gericht kritisiert in dem Urteil die gesundheitspolitische Datenlage und stellt feste, dass die Corona-Politik und die damit getroffenen Maßnahmen ohne jede Evidenz bezüglich ihrer Wirksamkeit seien. Zudem seien die „höchst fehleranfälligen Antigen-Tests“ bei symptomlosen Personen „gänzlich ungeeignet“. Bei einem positiven PCR-Testresultat brauche es zusätzlich eine ärztliche Untersuchung, ob überhaupt Symptome vorliegen.
Der Gesundheitssprecher der FPÖ, Gerhard Kaniak, kritisiert, dass „positiv“ getestete Personen vom sozialen Leben ausgeschlossen und ihrer Grundrechte beraubt würden. Kaniak fordert nach dem Urteil einen „Neustart“ um tatsächlich Infizierte und Erkrankte zu erfassen. Dem österreichischen Gesundheitsminister Rudolf Anschober, der die FPÖ-Versammlung hatte verbieten lassen, legte Kaniak den Rücktritt nahe.