Die aktuelle Diskussion um 3G, 2G oder 2G+ setzt stets unter anderem voraus, dass Geimpfte Veranstaltungen etc. aufsuchen könnten. Dies scheint zumindest in der Hauptstadt Berlin nicht mehr der Fall zu sein. Hier kommt es auch darauf an, wann sich Menschen haben impfen lassen. Der Zeitraum der Gültigkeit ist arg begrenzt.
Impfpass-Geltung verfällt
Aktuell jedenfalls herrscht bei uns der Eindruck, die Impfung würde ohne Einschränkung anerkannt sein, wenn sie denn vollständig ist. Die Berliner Charité hat einem Bericht zufolge seit dem 12. November eine Besuchsregelung, wonach die Anerkennung der Impfung nach 24 Wochen erlischt.
Damit dürfen Menschen, die Angehörige oder Bekannte und Freunde aufsuchen, nach Ablauf der 24-Wochen-Frist Patienten nicht mehr besuchen. Die Regelung greift nur dann nicht, wenn die Patienten in der Charité jünger als 16 Jahre sind.
Die Nachricht hat eine bedeutende Botschaft. Schon lange steht in Frage, wie lange die vollständige Impfung wirksam ist. Dies ist der Kern der Diskussion um 2G – um die Regelung, wonach nur Geimpfte und Genesene (bis zu 6 Monate nach Genesung) zu Veranstaltungen oder in Einrichtungen zugelassen werden. Die Kritiker wenden ein, dass damit der Leichtsinn in solchen Veranstaltungen trotz der nachlassenden Wirkung eingezogen sei.
Die Berliner Charité hat dem Leichtsinn mit der Regelung nun einen Riegel vorgeschoben. Die Regelung wird nur nicht sonderlich bekannt sein und für einige Überraschung sorgen. Sie weist zudem darauf, was im Zuge der steigenden Inzidenzen möglicherweise auch in anderen Institutionen und am Ende sogar bundesweit gelten könnte. Möglicherweise wird aus der dauerhaften Anerkennung recht schnell eine temporäre.