Die Gesundheitsausgaben in Deutschland steigen und steigen. Einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes nach wird es auch für 2022 steigende Kosten gegeben haben. Die Behörde schätzt den Anstieg auf 5,1 % oder 24 Milliarden Euro. Damit würden die Gesundheitsausgaben 498,1 Milliarden Euro umfassen. Wer zahlt?
Wer zahlt fast 500 Milliarden Euro?
„Die Gesundheitsausgaben in Deutschland dürften auch im Jahr 2022 weiter angestiegen sein. Auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte wird eine weitere Zunahme um 24 Milliarden Euro oder 5,1 Prozent auf 498,1 Milliarden Euro geschätzt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.
In Bezug auf die Corona-Pandemie werden wieder insbesondere die Ausgaben für Testungen und die Impfkampagne einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Gesundheitsausgaben haben, so die Behörde. Zudem wurden auch bereits ermittelte Daten für 2021 veröffentlicht; so sind die Gesundheitsausgaben in Deutschland im zweiten Corona-Jahr auf 474,1 Milliarden Euro gestiegen, 5.699 Euro je Einwohner. Sie nahmen gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Prozent beziehungsweise 33,1 Milliarden Euro zu. Das war der stärkste Anstieg seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1992. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2021 bei 13,2 Prozent und damit 0,2 Prozentpunkte höher als 2020. Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hatten auch im Jahr 2021 einen großen Einfluss auf die Gesundheitsausgaben. Sie trugen wesentlich dazu bei, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte um 31,3 Prozent oder 9,8 Milliarden Euro auf 40,9 Milliarden Euro stiegen, nachdem sie 2020 bereits um 71,7 Prozent oder 13,0 Milliarden Euro gegenüber 2019 gestiegen waren. Der Anteil der öffentlichen Haushalte an den Gesundheitsausgaben belief sich damit im Jahr 2021 auf 8,6 Prozent. Im Jahr 2019 hatte er noch bei 4,4 Prozent gelegen. Allein über den Gesundheitsfonds wurden 2021 rund 17,4 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgegeben. Diese Ausgaben hat der Bund größtenteils erstattet. Mit einem Ausgabenanteil von 53,8 Prozent war die gesetzliche Krankenversicherung auch im Jahr 2021 größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 255,2 Milliarden Euro und lagen somit 5,7 Prozent oder 13,7 Milliarden Euro über denen des Jahres 2020. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck waren 2021 mit 60,2 Milliarden Euro oder 12,7 Prozent der Gesundheitsausgaben zweitgrößter Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Ausgabenanstieg von 5,3 Prozent beziehungsweise 3,0 Milliarden Euro auf. Die soziale Pflegeversicherung hatte einen Anteil von 10,9 Prozent an den Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zu 2020 verzeichnete sie mit einem Plus von 9,5 Prozent oder 4,5 Milliarden Euro auf 51,7 Milliarden Euro den stärksten Ausgabenanstieg nach den öffentlichen Haushalten. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 3,7 Prozent oder 1,3 Milliarden Euro auf 36,7 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 7,7 Prozent der Ausgaben, so das Bundesamt. 30,6 Milliarden Euro der Gesundheitsausgaben im Jahr 2021 standen als laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (2020: 18,2 Milliarden Euro).
Den größten Ausgabenposten bildeten hier mit 9,9 Milliarden Euro und einem Anteil von 32,3 Prozent die Ausgaben für Tests im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder Tests beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxen. Nicht darin enthalten sind sogenannte Selbsttests, die Privathaushalte im Einzelhandel oder Drogeriemärkten gekauft haben. Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beispielsweise der Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Heilmittelerbringer sowie Corona-Prämien summierten sich auf 9,3 Milliarden Euro (30,6 Prozent). Die Ende Dezember 2020 begonnene Impfkampagne verursachte im Jahr 2021 Ausgaben von 7,0 Milliarden Euro, das waren 22,9 Prozent der laufenden Ausgaben im Corona-Zusammenhang.
Der Betrag setzt sich jeweils zur Hälfte aus den Ausgaben zum Beispiel für die Einrichtung und den Betrieb von Impfzentren im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung als auch den Ausgaben für die im Rahmen der Impfkampagne verimpften Dosen zusammen. Die Impfdosen wurden grundsätzlich zentral beschafft, aus Bundesmitteln finanziert und beispielsweise den Impfzentren, Arztpraxen und Betrieben bereitgestellt, so die Statistiker.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur