Die Berichte über Todesfälle in Alten- und Pflegeheimen nach der Corona-Impfung sind inzwischen seltener geworden. Nun drängt sich allerdings der Verdacht auf, dies könnte auch damit zusammenhängen, dass das Thema unangenehm ist. Denn ein „mutmaßliches Schreiben eines Stuttgarter Generalstaatsanwalts“ könnte durchaus brisant werden.
Hiernach antwortet der Jurist Achim Brauneisen einem Rechtsmediziner, der verlangt hatte, alle im Anschluss an eine Covid-Impfung verstorbenen Menschen müssten obduziert werden. Quelle dieses Vorgangs ist die Seite 2020News. Diese habe „über einen Whistleblower ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 10. Februar 2021 (…) erhalten“.
Generelle Durchführung abgelehnt
Der Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen lehne demnach die „generelle Durchführung von Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen“ durchgehend ab. Die Begründung lautet: „(Es lassen) sich in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen“ recherchieren.
Er habe weder auf der RKI-Homepage noch beim Paul-Ehrlich-Institut entsprechende Hinweise gefunden. Daher sei kein Anfangsverdacht für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, der für die Leichenöffnung nach der Strafprozessordnung allerdings konstruierbar sein muss.
Die Seite 2020news.de zeigt sich erstaunt über diese – vermeintliche – Antwort. Denn Impfungen seien ohne eine ordnungsgemäße Impfaufklärung grundsätzlich Körperverletzungshandlungen. Die Anforderungen an eine solche Aufklärung wiederum seien hoch.
So sollte diese – heißt es in offenbar eigener Interpretation – auch beinhalten, dass die Corona-Impfstoffe „experimentell“ seien und auf Basis der unzureichenden Studienlage innerhalb der EU nur bedingt zugelassen. Die Aufklärung müsse auch eine realistische Information über das mögliche Schadpotenzial umfassen.
Impfaufklärungsbögen des RKI oder des Grünen Punktes würden diesen Anforderungen nicht gerecht. Allerdings gibt es wiederum kein Urteil, das diesen Befund stützt, wonach diese Bögen nicht hinreichend aufklärten. Die Justiz jedenfalls stützt offenbar die Nicht-Obduktion darauf, dass die Aufklärung hinreichend wäre. Es dürfte spannend werden, ob nicht einige Klagen eingericht werden, die genau diesen Umstand im juristischen Sinn aufklären könnten.