Unbrauchbare Masken einfach den Ärmeren überlassen – die Spahnstrategie?

Merkel

Das Bundesgesundheitsministerium hat offenbar versucht, unbrauchbare Masken im Wert von 1 Milliarde Euro „in der Nationalen Gesundheitsreserve einzulagern“. Dann könnten diese „mit Eintritt des Verfallsdatums unauffällig entsorgt werden. Dies berichtete der „Spiegel“ mit Bezug auf interne Papiere des Arbeits- und Gesundheitsministeriums, die der Redaktion vorliegen würden. Die Masken sind demnach meistens aus China besorgt worden.

Diese wären allerdings selbst auf Basis der einst geltenden Sonderregelungen der EU nicht frei in den Verkehr zu bringen. Vor dem Einsatz mussten sie deshalb im Labor überprüft werden.

Verkürztes Testprogramm

Der Schaden ist erheblich, auch wenn das „neu eingeführte Schnellverfahren der Zentralstelle für Sicerheitstechnik (ZLS) der Länder“ eigens deshalb um zwei Testschritte verkürzt worden war. Für die Verkürzung zeichnete das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammen mit dem TÜV verantwortlich.

Das Arbeitsministerium wiederum hat offenbar in den zurückliegenden Monaten davon abgesehen, diese Masken „wie von Spahns Haus geplant an Obdachlose, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger“ abzugeben.

Nun strebt die Spahn-Behörde offenbar den Beschluss an, stattdessen über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes diese Masken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz einlagern zu können. Das Arbeitsministerium schreibt als Vermerk dazu, diese nachgetesteten Masken würden „nach Erreichen der Verfallszeit vernichtet. Eine Abgabe an Bürger kommt nur im Ausnahmefall infrage“.

Ganz so geräuschlos jedenfalls wird der Bundesgesundheitsminister jetzt die Masken offenbar doch nicht los. Auch dieser Umweg über die Nationale Reserve Gesundheitsschutz funktioniert nicht so, dass die Medien darüber hinwegsehen werden. Denn dies ist offensichtlich, da die Masken gerade nicht herausgegeben werden (können), eine Entsorgung auf Zeit. Die SPD forderte jüngsten Medienberichten nach sogar, dass Spahn vom Ministeramt zurückgezogen werden solle.