Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) greift jetzt die rechtlichen Klagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf und bringt laut einem Bericht der „Welt“ fünf Verfassungsbeschwerden vor das Bundesverfassungsgericht. Betroffen sind die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt. Die Länder würden nur unzureichende Maßnahmen zum Klimaschutz entwickelt haben.
Beschwerden jetzt eingereicht
Am Montag seien diese Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden, so der Rechtsanwalt Remo Klinger. Dazu erläuterte er, dass keines der betroffenen Bundesländer ein Klimaschutzgesetz beschlossen habe, auch wenn das Verfassungsgericht im Frühjahr 2021 festgestellt habe, der Klimaschutz müsste per Gesetz geregelt werden.
Dabei, so der Jurist, könne der Bund nicht allein beim Klimaschutz erfolgreich sein. Die Aufforderung gelte auch für die Bundesländer. Beispielhaft wäre der Verkehr vornehmlich auf Ebene der Bundesländer geregelt.
Die Klage richtet sich auf die Einhaltung von Grundrechten, die wiederum an natürliche Personen gebunden sind. Daher kann die DUH nicht nur für sich selbst solche Klagen anstrengen.
Bundesgeschäftsführer Jürgen Recht vom DUH betonte dazu, dass die Organisation in engem Austausch mit „Fridays for Future“ stehen würde. Zudem „seien Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen worden, ob sie Interesse daran hätten, Verfassungsbeschwerden einzureichen“.
Ähnliche Klagen hatte die Organisation bereits im Juli gegen die Bundesländer Bayern, Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen eingereicht. Das Verfassungsgericht hatte im April festgestellt, dass der Gesetzgeber die Minderungsziele (bezogen auf den Ausstoß von CO-2) für die Jahre nach 2030 bis zum Ende des Jahres 2022 genauer regeln müsse als bislang.
Auf Basis dessen waren in Deutschland in den vergangenen Monaten auch zahlreiche mediale Berichte und politische Statements erschienen, die dem Schutz praktisch Verfassungsrang zuschreiben wollen.