Eine Metastudie über die Zuverlässigkeit von Corona-Antigen-Schnelltest, welche vom Cochrane Institut durchgeführt worden ist, weckt Zweifel über deren Treffergenauigkeit. Das Cochrane Institut schafft durch systematische Übersichtsarbeiten Grundlagen für die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung.
Symptomatische Menschen besser für Test geeignet
Eine aktuelle Studie zu Schnelltests für den Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion zeigt, dass Antigen-Schnelltests bei Menschen mit potenziellen Symptomen von Covid-19 besser geeignet sind als bei symptomlosen Menschen.
Die aktuelle Corona-Politik sieht flächendeckende Schnelltests und Impfungen als Mittel zur „Pandemiebewältigung“ vor. Das Ergebnis der Studie, wonach vor allem Menschen mit Symptomen gut als Infizierte identifiziert werden können, bestätigt die These, dass Schnelltests nicht dafür geeignet sind, symptomlose Infektionen festzustellen.
Sie zeigen offenbar aber recht zuverlässig, ob man zu Zeitpunkt des Tests erkrankt oder infektiös ist, also eine hohe Viruslast hat.
Die 22 Cochrane-Autoren werteten insgesamt 64 Studien zu einer Metastudie aus, um die Genauigkeit von Schnelltests mit dem anerkannten PCR-Standard-Labortest zu vergleichen. Es handelt sich um die Fortführung einer bereits im August 2020 veröffentlichten Analyse. Die Wirkung von Schnelltests beim massenhaften Einsatz bei Personen, die eine geringe Viruslast und daher keine Symptome haben, konnte von den Forschern indes nicht bestätigt werden.
Laut WHO sollen Antigen-Schnelltests 80 Prozent der Corona-positiven Personen erkennen und 97 Prozent der Nicht-Infizierten. In der Metastudie erreichten jedoch nur die besten Test-Produkte die gewünschte Genauigkeit und in den meisten Fällen funktionierte diese auch nur bei Menschen mit Symptomen.
Das wiederum legt den Schluss nahe, dass Menschen ohne Symptome weder erkrankt sind noch andere anstecken können. Die Massentestung von symptomlosen, also gesunden Menschen ist daher ohnehin fragwürdig. Auch Befürworter der härteren Corona-Maßnahmen befürchten teils, dass damit die Maßnahmen wiederum ungerechtfertigt aufgehoben werden könnten.