Die gesetzlichen Krankenkassen müssen wahrscheinlich in den kommenden Jahren den Mitgliedern einen Beitragsschock verordnen. Nach einem Bericht, den die „Welt“ zitiert, läge dies nicht nur an der Coronakrise.
Nun sollten höhere Zuschüsse aus den Steuerkassen helfen. Das Ausmaß sei bis dato nur durch die Rentenversicherungen erreicht worden.
Rekorddefizit 16 Milliarden Euro
Das Rekorddefizit von 16 Milliarden, das für das kommende Jahr erwartet würde, wäre erst der Beginn einer größeren Schuldenerhöhung. Bis zum Jahr 2025 sollen die Defizite (berechnet: pro Jahr) auf 27 Milliarden Euro angestiegen sei.
Deshalb forderten die Krankenkassen eine enorme Ausweitung der Finanzierung durch die Steuerzahler. Die Rentenversicherung als Referenz erhält gut 100 Milliarden Euro vom Bund – jährlich.
Eine Studie zur „mittelfristigen Finanzlage der GKV“, beauftragt von der DAK-Gesundheit, stellt dazu fest, dass der Zuschuss des Bundes von aktuell 14,5 Milliarden Euro auf bis zu 41,3 Milliarden Euro im Jahr steigen müsse.
Die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen sei wegen der wachsenden Finanzlücke bedroht, wird der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, zitiert. „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung“, so warnt er.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag (den die Versicherten zahlen), könnte um 1,6 Prozentpunkte uaf dann 3 % steigen. Aktuell beläuft sich der Krankenkassenbeitrag auf durchschnittlich 15,9 % des Einkommens.
Die Studie jedoch meint, die „kostenintensive Gesetzgebung“ unter dem Gesundheitsminister Jens Spahn würde die Kosten gleichfalls treiben. Schuld sei nicht nur die Corona-Krise. Die „enormen Kostensteigerungen“ – hier bezogen auf die Spahnsche Politik – würden erst ab 2022 sichtbar werden.
Schließlich würde auch noch der medizinisch-technische Fortschritt wie auch die steigende Lebenserwartung die Kosten treiben. Umgekehrt zahlten die KGV versicherungsfremde Leistungen im Umfang von gut 41 Milliarden Euro. Dies sind die beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern oder Rentnern sowie das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld.