Statistische Mängel in Deutschland

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Die Zahlengläubigkeit in Deutschland ist nach Meinung von Kritikern offenbar besonders groß. Denn bis dato ist die Kritik daran, dass wir in den täglichen Nachrichten praktisch keine neuen Erkenntnisse gewinnen, recht bescheiden. Das Corona-Virus beschäftigt uns in der Öffentlichkeit etwa seit Februar 2020.

Medizin-Professor meint: Intensivstatistik mangelhaft

Sie lesen auch täglich davon, wie groß die Not auf den Intensivstationen ist. Sie lesen davon, dass die Kapazität auf den Stationen nachlasse. Ein Medizin-Professor hat dazu nun auf der Seite von Boris Reitschuster „nachgelegt“.

Er dankt der „Deutshe Interdisziplinäre Vereinigung für Intesiv- und Notfallmedizin“, DIVI, ausdrücklich für deren Tool und Website. Dennoch sei dies die Aufgabe von Ländern und dem Bund gewesen. Der Überblcik ist offenbar mangelhaft.

Die erste Kritik, auch an solchen Statistiken, richtet sich wiederum auf die Begrifflichkeit. Ein PCR-Test stelle noch keine Krankheit fest, sondern würde den Nachweis führen, dass ein Viruspartikel gefunden worden ist. Die „Erkrankung“ wird in Kombination dieses Nachweises und einer damit einhergehenden Symptomatik von Ärzten diagnostiziert.

Auch der Begriff der „Genesenen“, den das RKI verwendet, ist demnach falsch. Der Begriff wird benutzt, um nach positivem PCR-Test 14 Tage verstreichen zu lassen. Sofern der vormals positiv Getestete dann noch lebt und symptomlos ist, gilt er als genesen.

Die Mehrheit der Getesteten war aber – das ist unumstritten – symptomlos und damit gar nicht erkrankt. Die Hauptkritik des Professors bezieht sich auf einen anderen Umstand.

Nach 13 Monaten seien wir noch nicht in der Lge, eine tagesaktuelle Statistik darüber zu erhalten, die zeige, welche Patienten auf Intensivstationen „an“ Covid-19 oder „mit“ Sars-CoV-2 behandelt werden. Die Unterscheidung ist nicht banal.

Denn wer heute auf der Intensivstation eingeliefert wird, kann dies aus verschiedenen Gründen: Verkehrsunfall, Herzinfarkt, Schlaganfall etc. Interessant wäre die Frage, ob hier eine Covid-19-Erkrankung vorliegt (auch zusätzlich) oder ein SARS-CoV-2-Nachweis ohne spezielle Symptomatik. Zudem könne es vorkommen, dass Menschen „krank gepflegt“ werden – indem sie sich im Krankenhaus selbst anstecken. Dies würde als „nosokomiale Erkrankung“ bezeichnet werden.

Die Unterscheidung sei in der praktischen Behandlung auf den Intensivstationen nicht bedeutend, alle müssten behandelt und ggf. beatmet werden. Wichtig sei allerdings: 2020 sind 36.505 Menschen mit der Covid-19-„Nebendiagnose“ auf Intensivstationen in Deutschland behandelt worden. Alel würden im DIVI-Register als „Corona-Patienten“ geführt. Das ist ersichtlich ein Zerrbild.

Der Fehler sei bereits ein Codierungsfehler: Kapitel XXII des Kodierhandbuchs der Diagnosen, ICD-10-GM, Version 2020 (nachzulesen hier). Hier heißt es: „Der Code U07.1!: COVID-19, Virus nachgewiesen. Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.“ Erstaunlich, dass dieser Fehler bis heute nicht behoben ist.

Das RKI führt bei seinen Ausführungenn stets das DIVI-Register an. Ist das korrekt?