Der Staatsrechtler und Rechtswissenschaftler Professor Dr. Dietrich Murswiek (Professor für Staatsrecht an der Universität Göttingen und Universität Freiburg) hält eine Impfpflicht von Pflegepersonal für verfassungswidrig. Die vom bayerischen Ministerpräsidenten Söder vorgeschlagene Corona-Impfpflicht sei „verfassungsrechtlich völlig ausgeschlossen“, erklärte Prof. Murswiek in einer Pressemitteilung vom 13.01.2021: „Nach dem bisherigen Stand der Kenntnisse schützt die Impfung zwar vor der Erkrankung an Covid-19 – Ob sie auch die Infektiosität der geimpften Personen verhindert, weiß man aber nicht“, stellte Murswiek klar.
Eine Zwangsimpfung verletze das Grundrecht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 abs. 2 GG). Der Eingriff in dieses Grundrecht lasse sich nicht rechtfertigen, weil er nicht geeignet sei, andere Menschen zu schützen. Er sei auch nicht damit zu rechtfertigen, dass das Pflegepersonal selbst geschützt werde, so Murswiek. Der Staat dürfe niemanden zwingen, sich selbst zu schützen, zumal im Falle der Corona-Impfung das Risiko langfristiger Nebenwirkungen noch gar nicht bekannt sei, fuhr Murswiek fort. Jeder Mensch müsse frei entscheiden können, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht.
„Eine Zwangsimpfung des Pflegepersonals lässt sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, dass die in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen tätigen Personen dringend zur Versorgung der Kranken benötigt werden und dass die Zwangsimpfung dazu diene, krankheitsbedingte Ausfälle von Pflegepersonen zu verhindern“, stellte Murswiek klar. Die Begründung degradiere die Pflegepersonen unter Missachtung ihres Rechts, über den eigenen Körper zu bestimmen, zum Instrument öffentlicher Zwecke. Das sei mit der Menschenwürde der Betroffenen unvereinbar.
Die Impfpflicht etwa hatte der bayrische Ministerpräsident Söder in den vergangenen Tagen in die Diskussion eingebracht. Offensichtlich ein Vorstoß, um hier auch die Medien in diese Richtung zu treiben – was gelungen ist.