Die Mitglieder des Verwaltungsrates vom Spitzenverband der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) beschweren sich nach einem Bericht in Medien, etwa im Ärzteblatt, über Sonderzahlungen für Klinikbetten in Krankenhäusern, die während der Pandemie leer gewesen seien. Es müssten, so die Forderung, sowohl strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Aufklärungen für die Freihaltepauschalen und beim Aufbau von Intensivbettenkapazitäten folgen.
Es gibt Aufklärungsversuche
Allerdings hat dem Bericht nach der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes bereits versucht, „die Wogen zu glätten“. Der Vorstand verwies darauf, es gebe bereits Aufklärungsversuche. Briefe aus dem Bundesgesundheitsministerium an die 16 Landes(gesundheits-)ministerien würden darum bitten, die Unterschiede zwischen gemeldeten und bereitstehenden Betten zu erläutern und darüber aufzuklären.
Adressaten dieser Briefe und der Vorwürfe, so Stenaie Stoff-Ahnis als Vorstandsmitglied der GKV, sind die Länder.
Es wäre allerdings erschweren, dass die gesetzliche Grundlage für „das Freihalten und Aufbauen zusätzlicher Betten nur vage formuliert gewesen sei“. Es wäre etwa im Gesetz nicht festgelegt worden, dass ein Bett auch mit „entsprechender Zahl von Pflegekräften und ärztlichem Personal vorgehalten werden musste“.
Dem Bericht nach habe sich auch die Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer verärgert gezeigt, sogar „massiv“. Beim Aufbau der Intensivkapazitäten wären auch Mittel aus den GKV verwendet worden. Jetzt gehe s um Aufklärung.
Immerhin hat die GKV im Jahr 2020 insgesamt gut 16,8 Millionen Fälle in den Krankenhäusern vermeldet. 2019 waren es 19,2 Millionen Fälle. Die Erlöse der Krankenhäuser wären im Jahr 2020 trotz des Rückgangs von 80,3 Milliarden Euro auf 92,5 Milliarden Euro gestiegen. Der Bund hat für die Bereitstellung von Freihaltepauschalen 10,2 Milliarden Euro bezahlt.