Das Bundesgesundheitsministerium gerät aktuell unter Druck. Dabei geht es um die Beschaffung von Coronaschutzausrüstung, ein TÜV-Gutachten im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie einen juristischen Erfolg eines Händlers, wie der „Spiegel“ exklusiv berichtet.
Coronamasken nicht bezahlt
Die „Affäre“ bezieht sich auf Schutzmasken gegen Corona. Die sind teils bis dato nicht bezahlt worden. Vor Gericht wären dem Bericht nach über 70 verschiedene „Maskenprozesse“ anhängig. Einen Prozess nun verlor das Gesundheitsministerium, das von Jens Spahn geleitet wird.
Der Staat muss diesem Händler demnach einen Betrag in Höhe von 15,4 Millionen Euro überweisen. Das Spahn-Ministerium hatte die Forderung abgewiesen und darauf verwiesen, die Masken wären vom TÜV Nord bei einem Test nicht abgenommen worden.
Der klagende Händler hatte 2020 das „Open-House“-Verfahren des Ministeriums genutzt, um für einen Fixpreis von netto 4,50 Euro „unbegrenzt viele Masken des Typs FFP 2“ oderähnlicher Varianten zu liefern. Nach Eröffnung des Verfahrens sei das Ministerium von Spahn „mit Masken geradezu überflutet“ worden, heißt es.
In zahlreichen Fällen wurde dann die Bezahlung der Masken abgelehnt, da diese mangelhaft seien.
Die Schlappe vor Gericht, die das Spahn-Ministerium nun hinnehmen musste, ist allerdings zunächst fundamental. Denn das Gericht behauptet, die vorgelegten Berichte des TÜV-Nord würden nicht einmal belegen, ob der Überwachungsverein die Masken des Klägers getestet habe oder die eines anderen Herstellers.
Auch das Gutachten selbst sei nicht aussagekräftig. Die Expertisen seien lediglich „mit einem Privatgutachten zu vergleichen“ und kein „unparteiliches Prüfgutachten“.
Die Folge: Das Ministerium muss zumindest befürchten, dass die Vertragsrücktritte anderen Herstellern gegenüber hinfällig werden. Wenn das Ministerium hier nicht einlenkt, wird es ein weiteres Nachverfahren in der konkreten Angelegenheit dieses Klägers geben.