„Selbstständige“, meist Solo-Selbstständige oder Kleinselbstständige sind zumindest die wirtschaftlichen Verlierer der laufenden Pandemie. Die Agentur für Arbeit war einem Bericht zufolge von 10.000 Selbstständigen aus, die eine Grundsicherung beantragen müssten. Die Zahlen haben sich anders entwickelt.
10.000 – stark unterschätzt
Der Bericht zitiert die Darstellung von „Business Insider“. Die Grundsicherung oder auch Arbeitslosengeld II wurde demnach in den Zeitraum von April 2020 bis zum Juni 2021 von 132.000 Selbstständigen beantragt. Dabei sieht Tina Hofmann, die beim Paritätischen Gesamtverband Referentin für Arbeitsmarkt -und Sozialpolitik ist, darin ein „Alarmsignal“:
„“Nach den Statistiken zu urteilen, befinden sich aufgrund der Pandemie nicht nur sehr viel mehr Selbstständige und Solo-Selbstständige im Hartz-IV-System, sondern viele auch in einer beruflichen ‚Warteschleife‘ – und das womöglich über eine lange Zeit“.
Aktuell würde sich vielerorts das Niveau wieder auf die Zeit vor der Pandemie einpendeln. Allerdings würden die Jobcenter hier unzureichend Hilfe leisten. Es benötigte Unterstützungsangebote, damit die Selbstständigkeit ungebrochen fortgesetzt werden könnte, meint die Referentin.
So scheint es auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zu sehen. Demnach würde sich die absolute Anzahl der Selbstständigen, also die Summe all derjenigen, die jeweils als Selbstständige geführt werden, reduzieren. 2020 sind 18 % der Selbstständigen in die Arbeitslosigkeit gewechselt, heißt es, während dies 2018 lediglich 9 % gewesen sind.
Ein Grund könne die Konstruktion der Corona-Hilfen sein. Anfangs waren lediglich Fixkosten übernommen worden, die indes für Solo-Selbstständige in der Regel nicht den Engpass darstellen – diese müssen sich aus der Tätigkeit schlicht finanzieren, also Einkommen erzielen.
Die Hilfe mit einer Einmalzahlung bis zu 7.500 Euro für einen Neustart können zu spät gekommen sein.