Die Corona-Regeln in der Bahn sind ein wichtiger Baustein der aktuellen Schutzmaßnahmen, da sich zahlreiche Menschen über einen längeren Zeitraum auf engeren Räumen drängen können. Allerdings fordert nun der Fahrgastverband Pro Bahn, dass die Regelungen ab dem 20. März den neuen Regeln des Einzelhandels angepasst werden sollten. Dort wird 2G fallen. Auch 3G als Einschränkung wird es – aller Voraussicht nach – dann nicht mehr geben. Dies sollte auch in der Bahn zum Modell werden, insofern die Reisenden dort ohnehin auf Abstand gehen würden, so ein Bericht. Das Reisen im Nahverkehr sei im übrigen ähnlich sicher wie der Aufenthalt im Einzelhandel, heißt es weiter.
Pro Bahn möchte dieselben Corona-Regeln wie im Einzelhandel
„In der Debatte um weitere Corona-Schutzmaßnahmen über den 19. März hinaus hat sich der Fahrgastverband Pro Bahn für eine Gleichbehandlung des Nah- und Fernverkehrs mit dem Einzelhandel ausgesprochen. „Im Nah- und Fernverkehr sollten grundsätzlich die gleichen Corona-Regeln gelten wie im Einzelhandel“, sagte Pro-Bahn-Sprecher Karl-Peter Naumann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Das heißt, wenn ab dem 20. März die Maskenpflicht fallen sollte, dann müsste sie auch in den Zügen, Bahnen und Bussen aufgehoben werden. Auch die 3G-Regel sollte dann nicht weitergeführt werden.“ Besonders im Nahverkehr sei das „Risiko einer Ansteckung ähnlich gering wie im Einzelhandel“, ergänzte Naumann. „Die Menschen verhalten sich vorbildlich, gehen selber auf Abstand. Wir wollen, dass viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.“
Dann müssten die Regeln auch verständlich und sinnvoll sein. „Da die 2G-Regel im Einzelhandel schon gefallen ist, haben wir bereits einen zeitlichen Verzug“, sagte er und forderte: „Spätestens ab dem 20. März sollten die Maßnahmen also angeglichen werden.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: 3G-Hinweis in einer S-Bahn, über dts Nachrichtenagentur