Die Runde der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidentin und der Bundeskanzlerin wird die Kostenpflicht für Private bei Corona-Tests mit Wirkung zum Oktober beschließen. Vorab berichtete darüber die Redaktion vom RND, der ein Beschlussentwurf dazu vorgelegen haben soll.
Ab Oktober für einige Personengruppen Ausnahmen
Es würde ab Oktober lediglich für einige Personengruppen Ausnahmen geben. Konkret formuliert der Entwurf demnach: „Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der Sars-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen. (…) Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt.”
In dem Beschluss lässt sich noch kein konkretes Datum finden. Dennoch soll „mit Wirkung vom x. Oktober“ auf diese Weise die Steuerkasse offenbar entlastet werden. Eine Ausnahme für diejenigen, die nicht geimpft worden sind, soll es auch in Zukunft geben. Voraussetzung dafür ist, dass für diese Personengruppen keine allgemeine Impfempfehlung vorliege, sodass keine Impfung möglich sei. Gemeint sind etwa Schwangere, Jugendliche unter 18 Jahren sowie Kinder).
Kostenlose Bürgertests sind seit knapp einem halben Jahr in Deutschland unter anderem deshalb in die Kritik geraten, weil sie einen Milliarden-Umsatz für Anbieter ermöglichten. Gleichzeitig galt als umstritten, ob die Testergebnisse eine ähnliche Trefferquote wie die Standard-PCR-Tests aufweisen würden. In zahlreichen Anwendungen wird es dazu kommen, dass entweder Nachweise über eine Impfung oder Genesung oder aber Tests gefordert werden. Dies betrifft unter anderem den Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen. Auch der Besuch von Innenräumen von Restaurants wird bei einer entsprechenden Ausbreitung der messbaren Pandemie an solche Tests gebunden werden.