Der Senat der Stadt Hamburg, bestehend aus SPD und Grünen, hat seine 2-G-Regel nun ausgeweitet.2G bedeutet, die betreffenden Unternehmen dürfen optional die Zulassung in ihre Innenräume auf Menschen beschränken, die entweder geimpft oder innerhalb der vorhergehenden sechs Monate nachweislich einen positiven PCR-Test hatten. Diese Menschen gelten als genesen.
Regel nicht in Supermärkten
Niedersachsen oder Hessen haben dem Einzelhandel die Option inzwischen (auch) ermöglicht. In Hamburg gilt diese Option für Supermärkte nicht, d. h., hier dürfen zumindest positiv Getestete nicht ausgeschlossen werden. Konkret: Läden des täglichen Bedarfs, also Drogerien oder Apotheken und der Lebensmitteleinzelhandel erhalten die 2G-Option nicht.
Allerdings wird die Regel nun auf Friseure und „andere körpernahe Dienstleistungen“ bzw. deren Träger ausgeweitet. Wer geimpft ist oder als „genesen“ im oben beschriebenen Sinne gilt, kann „teilnehmende Einrichtungen“ – jene, die diese Option wählen – ohne Maske nutzen. Wenn diese Option genutzt wird, können nach Auskunft der Vize-Senatssprecherin Julia Offen Ungeimpfte die entsprechenden Unternehmen dann nicht mehr aufsuchen. Friseursalons können also beispielsweise dann nicht mehr genutzt werden.
Diese Verordnung tritt am 23. Oktober2021 in Kraft. Allerdings würden bestimmte Regelungen auch weiterhin noch gelten. So darf Alkohol in Hamburg auch künftig nach 22 nicht außer Haus verkauft werden.
Die neuen Regelungen umfassen auch Weihnachtsmarktbetreiber. Diese dürfen demnach selbst über 2G- oder die 3G-Option entscheiden. Weihnachtsmärkte werden in der Regel im Freien betrieben. Im vergangenen Jahr wurden Weihnachtsmärkte in Deutschland zunächst zugelassen, nach intensiver Nutzung durch die Menschen allerdings vollständig verboten, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, so die damalige Begründung.