Aus organisatorischen Gründen kann die Impfpflicht krachend scheitern, meint der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen einem Bericht zufolge. Am Ende bliebe die Organisation bei den Gesundheitsämtern, die jetzt bereits überlastet sind.
Impfpflicht könnte an Gesundheitsämtern scheitern
„Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, zweifelt an der praktischen Umsetzbarkeit einer allgemeinen Impfpflicht. „Die Impfpflicht hat das Potenzial, krachend zu scheitern“, sagte Gassen dem „Spiegel“.
Die Einführung eines Impfregisters würde lange dauern, so der Mediziner. Am Ende käme es möglicherweise wieder auf den öffentlichen Gesundheitsdienst an, der das Register pflegen, Ungeimpfte anschreiben und einladen müsse, dazu Impftermine organisieren – und nachfragen, wenn keine Rückmeldung erfolge. „Ich wüsste nicht, wie das bundesweit einheitlich funktionieren soll“, sagte Gassen.
„Die Gesundheitsämter sind jetzt schon überfordert damit, verlässlich die aktuellen Infektionszahlen zu melden.“ Der KBV-Chef hält hohe Impfquoten zwar für nötig, eine Impfpflicht aber für überflüssig. Bei den besonders gefährdeten Älteren sei die Impfquote ohnehin vergleichsweise hoch, bei den Über-60-Jährigen liegt sie bei rund 88 Prozent, so Gassen.
„Und diejenigen, die sich bis jetzt noch nicht haben impfen lassen, überzeugen wir mit anderen Mitteln wahrscheinlich besser.“ Menschen mit Migrationshintergrund beispielsweise erreiche man eher über direkte Ansprache und Aufklärung. „Hardcore-Impfverweigerer dagegen würden im Zweifel lieber publikumswirksam gegen einen Bußgeldbescheid klagen, als sich wegen einer Pflicht eine Spritze setzen zu lassen“, sagte der KBV-Chef. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, warnte im „Spiegel“, dass es bei einer Impfnachweispflicht keinesfalls zu einem Zwang kommen dürfe. Wer den Impfnachweis nicht erbringe, müsse mit Restriktionen rechnen, sagte Reinhardt. „Er darf aber nicht zur Impfung gezwungen werden. Dies würde auch dem ärztlichen Berufsethos fundamental widersprechen.“
Reinhardt hält die allgemeine Impfpflicht für eine „Ultima Ratio“, die in der Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem Gesundheitsschutz gerade vulnerabler Gruppen gerechtfertigt sein könne. Jedenfalls dann, wenn es anders in den nächsten Wochen nicht gelingen sollte, die Impfquote zu steigern.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur