Marco Buschmann hatte einmal für März 2022 das „Ende aller Maßnahmen“ angekündigt. Nun arbeitete er mit Karl Lauterbach den Entwurf eines neuen Infektionsschutzgesetzes aus. Dafür verteidigte er sich nun.
Einsatz von Masken das „mildeste Mittel“, um einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken
„Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verteidigt. „Am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
Jedoch gingen viele Wissenschaftler – auch kritische – von einer „hohen Belastungssituation“ für das Gesundheitssystem aus. Der Einsatz von Masken sei das „mildeste Mittel“, um einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Dem Vorwurf, als liberaler Minister eine Neuauflage der 3G-Regeln mitgetragen zu haben, widerspricht Buschmann. „Die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen sollen den Betreibern mehr Spielraum für unternehmerische Eigenverantwortung eröffnen.“
Das Hausrecht jedes Betreibers ermögliche diesem, auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen. „Das zeigt auch: Der Gesetzentwurf enthält keine 3G-Zugangsregel. Im Gegenteil: Die gesetzliche Grundlage dafür nach der heute noch geltenden Hotspot-Regel wollen wir sogar streichen.“ Eine mögliche Abschaffung der Quarantäneregeln sei nicht Gegenstand der Verhandlungen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewesen, so Buschmann.
Er fügte aber hinzu, dass er die Isolationspflicht für Infizierte für richtig halte. „Für mich persönlich steht fest: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer ansteckend ist, auch – und zwar aus Rücksicht auf die Gesundheit anderer Menschen.“ Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese wies darauf hin, dass die Anordnung einer Maskenpflicht durch die Länder einer Rechtfertigung bedarf.
„Eine erweiterte Maskenpflicht im Winter gibt es nicht automatisch“, sagte Wiese der „Bild am Sonntag“. Die Länder hätten zwar die Möglichkeit, diese anzuordnen – aber abhängig von der regionalen Bedrohungslage. „Die Länder müssen belegen können, dass andernfalls sehr viele Menschen schwer erkranken und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur ernsthaft überlastet sind“, so Wiese. „Stand jetzt brauchen wir das nicht, aber es ist wichtig, handeln zu können, wenn sich die Lage ändert.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Menschen in einer U-Bahn, über dts Nachrichtenagentur