Ein Gutachten von Juristen im Deutschen Bundestag warnt vor den Plänen der Regierung bezüglich der 2-G-Regelungen. Die Juristen, so zitiert Telepolis, würden bei pauschalen Einschränkungen für Ungeimpfte Grundrechte verletzt sehen.
Schwerwiegender Eingriff
Die Redaktion zitiert den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, der sich mit dem Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn auseinander setze, nicht-geimpfte Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft zu sanktionieren. Das neunseitige Gutachten läge Telepolis exklusiv vor, heißt es. Die Bewertung: Unbefristete Beschränkungen der Kontakte sowie die Teilnahmebegrenzung bzw. „gar ein grundsätzliches Zugangsverbot für Veranstaltungen und die Gastronomie“ könne zunächst einen „schwerwiegenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit“ bedeuten.
Wenn es zu einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite komme bzw. die festgestellt ist, wäre die Einschränkung von Grundrechten und der Handlungs- und Bewegungsfreiheiten „unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich rechtmäßig“. Allerdings wäre es wiederum ein schwer wiegender Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, wenn eine ganze Bevölkerungsgruppe ausgeschlossen würde. Gemeint sind die Menschen, die bis dato oder bis dann nicht geimpft sind.
Wenn „jegliche Veranstaltungen“ und die gesamte Innengastronomie von der 2G-Regelung betroffen wären, könnten ungeimpfte Personen in erheblichem Ausmaß daran gehindert werden, am sozialen Leben teilzuhaben. Dabei wird es vor allem im Winter zu solchen Veranstaltungen in Innenräumen kommen.
Dieses Gutachten könnte durchaus brisant werden. Denn die Politik denkt offenbar über eine solche 2-G-Regelung nach. Anders macht es Hamburg. Der Stadtstaat stellt es den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben frei, 2 G anzuwenden. Kritiker sehen auch hierin eine Diskriminierung, die tatsächlich zu prüfen sei. Möglicherweise wird auch hier fraglich sein, ob eine pandemische Notlage nicht nur vorliegt, sondern auch tatsächlich eingetreten ist. Die FDP wiederum hält das 2G-Modell ohnehin für verfassungswidrig.