Karl Lauterbach plant in Deutschland die sogenannte elektronische Patientenakte. Die anfallenden Daten sollen auch in der Forschung der Industrie eingesetzt werden dürfen. Die Grünen nun fordern die Sicherstellung des Datenschutzes. Bis dato hat Lauterbach einem Bericht nach noch keine genauen Angaben zur Steuerung des Datenzugriffs gemacht. Wer – wenn die Akte beschlossen ist – nicht widerspricht, erklärt sich mit der Anlage dieser elektronischen Patientenakte automatisch einverstanden. Dies ist das sogenannte Opt-Out-Prinzip.
Datenverwendung von Lauterbach nicht präzise angegeben
„Die Grünen pochen darauf, dass in der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten elektronischen Patientenakte sehr sensible Gesundheitsdaten besonders geschützt werden. Daten mit einem „hohen Diskriminierungspotenzial“ wie zum Beispiel zu bestimmten Infektionskrankheiten, Schwangerschaftsabbrüchen oder psychischen Erkrankungen sollten in der Akte automatisch „verschattet“ werden, sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagsausgaben).
Sie dürften nur für den Versicherten selbst und den im direkten Behandlungskontext stehenden Arzt sichtbar sein. Für Dritte müssten sie jedoch ausgeblendet werden. „Damit wird eine Vollständigkeit der Daten gewährleistet, um beispielsweise dennoch die Forschung in diesen wichtigen Bereichen zu ermöglichen, aber gleichzeitig einer Verletzung der Privatsphäre, Stigmatisierung, Diskriminierung oder Benachteiligung durch Datenmissbrauch von Beginn an vorzubeugen“, so Dahmen.
Lauterbach hatte bei der Vorstellung seiner Pläne am Donnerstag keine genauen Angaben zur Steuerung des Datenzugriffs gemacht. Er plant, dass künftig alle gesetzlich Versicherten automatisch eine digitale Akte erhalten, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Bisher wird die Akte nur auf Antrag angelegt.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Behandlungszimmer beim Arzt, über dts Nachrichtenagentur