Das Gesundheitsministerium hat nun auf die zunehmende Krise im Zusammenhang mit den Diskussionen um Testzentren und -kosten reagiert. Die „Welt am Sonntag“ berichtet darüber, dass eine Neufassung der Testverordnung in Kraft treten soll.
Testkosten sollen sinken
Insgesamt sollen die Testkosten wohl sinken, so jedenfalls ist der Eindruck zu den geäußerten Zielen und Maßnahmen. Es gibt ein neues Eckpunktepapier, das von einer „Vielzahl an unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten und die Höhe der derzeitigen Vergütungen“ spricht und damit „Anreize für strategisches Verhalten“ setzen möchte.
Es sei das Ziel, die „unterschiedlichen Vergütungsoptionen zu vereinheitlichen und in der Höhe anzupassen“. Derzeit werden etwa bis zu 15 Euro für eine Abstrich bezahlt. Dann sollen es lediglich acht Euro sein. Die Sachkosten sollen bis zu einer Höhe von 3 Euro vergütet werden und nicht wie bislang bis zu sechs Euro.
Schließlich würden nun verstärkt Kontrollen vorgenommen werden, so die beschriebenen Maßnahmen. Dies soll bei „der Beauftragung, aber auch durch stichprobenartiges Aufsuchen von Teststellen“ geschehen. Dies sollten vor allem die Kassenärzliche Vereinigung leisten, die einen ausdrücklichen Auftrag erhalten solle, bei den Abrechnungen die Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu kontrollieren.
Dabei sei es möglich, dass auch rückwirkend kontrolliert werde. Über die Vorhaben wurde in den vergangenen Wochen in verschiedenen Gesprächsrunden debattiert, heißt es in dem Bericht. Die Umsetzung der neuen Maßnahmen ist auch deshalb rasch geboten, weil es aktuell noch immer Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Schnelltest-Zentren gibt, denen ein Verdacht auf Betrug bei den Abrechnungen zugeschrieben worden ist.
Dabei hatten die Testzentren dem Verdacht nach zu häufig Tests abgerechnet, die realiter nicht stattgefunden haben, heißt es.