Karl Lauterbach fordert „mögliche frühere Entlassungen von Patienten“ als einen Lösungsbaustein, um mehr Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern zu ermöglichen, so ein Schreiben von Lauterbach. Dabei geht es um den Abbau von „Abrechnungsformalien“, die untere „Grenzverweildauer“ müsste durch die Krankenkassen ausgesetzt werden, so Lauterbach (bis Ende Januar).
Abbau von bürokratischen Formalia: Lauterbach holt die Krankenkassen mit ins Boot
„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die gesetzlichen und privaten Krankenkassen angesichts der angespannten Lage der Kinderkliniken dazu aufgefordert, durch Bürokratieabbau, andere Regeln für Abrechnungen und durch mögliche frühere Entlassungen von Patienten mehr Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern zu schaffen. Das geht aus einem Schreiben des Ministers an den GKV-Spitzenverband, den Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Der Gesundheitsminister sagte dem RND: „Hohe Krankenstände und eine beispiellose Infektionswelle setzen vor allem Kinderkliniken unter Druck. Daher wollen wir sie nicht nur finanziell unterstützen, sondern das Personal auch von zusätzlichem Bürokratieaufwand spürbar entlasten. Insbesondere Kinder dürfen nicht im Krankenhaus bleiben müssen, nur um Abrechnungsformalien zu genügen“, mahnte er. „Daher fordern wir die Krankenkassen auf, die untere Grenzverweildauer und die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen begrenzt bis Ende Januar 2023 auszusetzen“, sagte Lauterbach. Damit könnten weitere dringend notwendige Behandlungskapazitäten geschaffen und auf allen Stationen Personal durch Wegfall von Dokumentation entlastet werden. In dem Schreiben heißt es: „Mit der Aussetzung der Einzelfallprüfungen wird der Bürokratieaufwand für einen Zeitraum gesenkt, in dem die verfügbaren Ressourcen der Krankenhäuser insbesondere auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen konzentriert werden sollten.“ Durch die Aussetzung der unteren Grenzverweildauer könnten Krankenhäuser zusätzliche Behandlungskapazitäten dadurch schaffen, dass sie Patienten „bei entsprechender ärztlicher Einschätzung früher entlassen“. Ausschlaggebendes Kriterium für diese Entscheidung müsse die medizinische Geeignetheit bleiben, schreibt Lauterbach in dem Brief.
Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur