Der Staat kann nach Meinung des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier nicht mehr „einfach auf Verdacht Maßnahmen verordnen“, sofern zahlreiche Menschen geimpft seien, berichtet die „Berliner Zeitung“. So fragt der Jurist nach dem individuellen Datenschutz, der aktuell in der öffentlichen Meinung und Diskussion noch keine große Rolle spielen würde.
Untersuchung einzelner Gruppierungen
Konkret wäre etwa die Frage, wie es bei Schutzmaßnahmen aussieht, die nur gegenüber nicht-geimpften Personen gelten, von denen die geimpften und genesenen Personen allerdings ausgeschlossen seien. Damit diese Differenzierung überhaupt durchgesetzt werden kann, müsste der Status der betreffenden Gruppierungen und Personen erfasst werden.
Schon auf Basis der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) sei dabei darauf zu achten, dass die Weitergabe solcher Daten „strengstens limitiert ist“, so der Jurist. Gerade die Daten zum Gesundheitsstatus genießen demnach besonderen Schutz.
Ein weiteres größeres Problem seien die Kriterien für eine solche Unterscheidung. Die Definition der „Genesung“ sei willkürlich und rekurriert etwa auf einen positiven PCR-Test (der wiederum nachgewiesen hatte, dass jemand als „infiziert“ galt). Es müsste aber auch möglich sein, einem Gastwirt einen Antikörper-Spiegel zu überreichen.
So müsste auch nach dem „Zweck der Schutzmaßnahmen“ gefragt werden. Aktuell ginge es darum, die Gefährdung durch Ansteckungen weitgehend zu reduzieren. Dies würde wiederum die Frage aufwerfen, ob die Regelungen nicht zu schwammig sind – und entsprechend auch vor Gericht zu kippen seien.
In den ersten Phasen von Klagen hätten viele Gerichte einfach dem Gesetzgeber folgen wollen, weil sie es nicht besser wussten. Nun müssten die Erkenntnisse sich allerdings verfestigen. Damit seien auch die Anforderungen an die rechtliche Zulässigkeit der staatlichen Regelungen zu erhöhen. Geschieht dies tatsächlich?