In Frankreich wird nun ein „Konsens“ oder eine Mehrheitsmeinung in „der“ Wissenschaft Basis für Strafen für diejenigen, die sich in verantwortungsvoller Position solchen Einsichten entziehen wollen – und sich der, so deuten wir es, wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung mit ihren Empfehlungen nicht anschließen wollen. Das Gesetz ist brisant, insofern es in den Augen der Kritiker sowohl der Meinungs- wie auch letztlich der möglichen Wissenschaftsfreiheit in einem EU-Land nicht entspricht. In den Medien ist es bei uns kaum Thema, zumindest nicht auf den großen Bühnen. Die Diskussion jedoch wird – so steht zu vermuten – auch nach Deutschland kommen.
Denn auch hierzulande war es in den vergangenen Jahren zumindest nicht gern gesehen, wenn das, was als wissenschaftlicher Forschungs- und Lehrstand in verschiedenen Fragen postuliert wurde – von anderen in Frage gestellt worden ist. Zum Beitrag der offenen Diskussionskultur gehört unserer Meinung, solche Einhegungen zu dokumentieren. Und so werden wir diesen Hinweis erneut darlegen.
„Gibt es „die“ Wissenschaft – oder gibt es vorläufige wissenschaftliche Erkenntnisse, die als solche auch erkannt werden und darüber hinaus wissenschaftlich anerkannte Forschungsmethoden? Dies ist für die meisten Wissenschaftler, so das Verständnis dieser wissenschaftlich ausgebildeten Redaktion, sicherlich der Standard. In Frankreich aber soll nun quasi „der“ jeweilige Stand einer Wissenschaft als Standard eingefroren werden und Verantwortliche, die sich „der“ Wissenschaft widersetzten, dafür belangt werden. Das ist der Kern der neuen Gesetzesinitiative der französischen Nationalversammlung.
Kurz gesagt: Bei einer weiteren Pandemie und Erkenntnissen zur Wirkweise von Wirkstoffen müssten Ärzte etc. sich den jeweiligen Erkenntnissen beugen und dürften nicht andere Erkenntnisse dagegen setzen. Also dürften sie beispielsweise nicht von Impfstoffen abraten.
Hohe Strafen: Nicht abraten
Verantwortliche also soll es als Straftat gelten, wenn es einen „Aufruf zur Aufgabe oder Unterlassung von Gesundheitsbehandlungen oder zur Annahme von Praktiken, die die Zielperson offensichtlich einem ernsten Gesundheitsrisiko aussetzen“ gibt.
Dafür wird als Maßstab wie oben beschrieben „die“ Wissenschaft oder der „Stand der Wissenschaft“ formuliert.
Das ist durchaus brisant. Denn zum einen würden ernsthafte Wissenschaftler in aller Regel bei ihren Erkenntnissen niemals von letztgültigen Wahrheiten ausgehen. Zum anderen fragt sich in der Praxis direkt, wer denn „den“ Stand der Wissenschaft überhaupt festlegt. Denn es gibt nicht die bessere Wissenschaft.
Also wird die Verantwortung auf Gremien delegiert. Gremien, die sich dann mehr oder weniger auf eine Mehrheit oder auf bessere Forschungsarbeiten oder was auch immer berufen werden. Viele Wissenschaftserkenntnisse sind im Laufe der Zeit übrigens aus einer Minderheiten-Position errungen worden. Was nicht verwunderlich ist: Denn wissenschaftliche Erkenntnis kann ja erst dann neu sein, wenn sie bis dato nicht Erkanntes umstößt oder ergänzt.“