Nicht jeder ist begeistert von Tattoos. Die, die sich eines stechen lassen, bevorzugen aber sehr oft farbliche Motive. Für sie bringt eine neue EU-Verordnung in diesen Tagen reichlich Kummer mit sich, denn eine Neufassung der Chemikalienverordnung REACH verbietet ab dem 4. Januar rund zwei Drittel aller bisher beim Tattoostechen eingesetzten farblichen Substanzen.
Nicht nur die Tattoobranche ist betroffen. Insgesamt wurden etwa 4.000 verschiedene Substanzen von der EU-Kommission als gesundheitlich bedenklich eingestuft und kurzerhand verboten. Darunter auch Farben, die bislang in Nagellacken und Lippenstiften zum Einsatz kamen.
Die Neuregelung aus Brüssel hat zur Folge, dass in den Tattoostudios ab Januar fast nur noch dunkle Farben zum Einsatz kommen können. Für die zwei in der Szene besonders wichtigen Farben „Blau15“ und „Grün7“ sieht die EU-Verordnung noch eine längere Übergangszeit bis zum 4. Januar 2024 vor.
Zwei ähnlich gelagerte Fälle, zwei ganz unterschiedliche Herangehensweisen
Begründet wird das neue Verbot all der anderen Farben von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) damit, dass die Farbpigmente über die Haut in verschiedene Organe wie Lymphknoten und Leber gelangen und hier über lange Zeit wirksame gesundheitliche Folgen haben könnten. Als mögliche Nebenwirkungen werden dabei Hautallergien aber auch genetische Mutationen angegeben. Selbst Krebs wird als potentielle Langzeitfolge nicht ausgeschlossen.
Diese Fürsorge ist geradezu rührend, wenn man bedenkt, was gleichzeitig bei der Bekämpfung des Corona-Virus geschieht. Hier kommt eine kaum getestete und nur bedingt zugelassene neuartige Gentherapie zum Einsatz. Ihr explizites Anliegen ist es, im menschlichen Körper genetische Mutationen anzuregen über deren Wirkung und Langzeitfolgen aktuell nur sehr wenig bekannt ist.
Verharmlosend wird die kaum unerforschte Gentherapie als „Impfung“ klassifiziert und nicht nur in einem einzigartigen weltweiten Großversuch am Menschen ungeniert zum Einsatz gebracht. Mehr noch: Es sollen zu dieser Behandlung auch alle gezwungen werden. Sogar Kinder und Jugendliche, die nachweislich von Corona wenig zu befürchten haben, es sei denn, sie sind so schwer vorerkrankt, dass sie auch ohne tätige Mithilfe des Corona-Virus um ihr Leben kämpfen müssen.
Ein Glück, dass das Bürgerwohl in Brüssel immer an erster Stelle steht
Bei den neuen Corona-Gentherapien regiert immer noch das Prinzip Hoffnung, obwohl nur wenige Medikamente bekannt und immer noch zugelassen sind, die ähnlich viele schädliche Nebenwirkungen aufweisen wie die sogenannten Impfstoffe, die im klassischen Sinn gar keine sind, weil sie nicht dauerhaft immunisieren. Aber stört das wirklich? Hier gewinnt man aktuell eher den Eindruck, die Wirkstoffe, die keinesfalls über jeden Zweifel erhaben sind, könnten nicht oft genug gespritzt werden.
Ganz anders bei den Tattoo-, Nagellack- und Lippenstiftfarben. Viele von ihnen werden bereits seit Jahren im Einsatz sein. Zeit genug, um auf mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen aufmerksam zu werden. Wenn es sie gab, stellt sich die Frage, warum man in Brüssel erst jetzt auf sie mit einem Verbot reagiert. Gibt es sie nicht, erschließt sich der Sinn der neuen Maßnahme allerdings nicht so leicht.