In Hamburg können Unternehmen und Organisationen nun die 2G-Regel anwenden. Das bedeutet, die jeweiligen Organisationen können den Einlass auf Menschen beschränken, die geimpft oder nachweislich als „genesen“ gelten. Ein negativer Test reicht dann nicht mehr aus, um Zutritt zu den Räumlichkeiten zu erlangen. Mit diesem Vorstoß handelte sich die Hamburger Regierung um den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher nun einen negativen Kommentar im „Deutschlandfunk“ ein.
Sperrstunde und Beschränkungen bei3G
Der Erste Bürgermeister, Mediziner und SPD-Politiker hat darauf verwiesen, dass die jeweiligen Organisationen und Unternehmen auch die 3-G-Regel anwenden dürfen. Dies allerdings ist nach Auffassung des Deutschlandfunks vergeblich. Denn für Unternehmen, also hier Gaststätten und Bars, die 3 G anwenden, gelten besondere Beschränkungen.
Diese Betriebe dürfen lediglich eine bestimmte Anzahl an Menschen zulassen. Zudem würden die Betriebe die Sperrstunde ab 23 Uhr beachten müssen. Demzufolge können Gastronomie-Unternehmen, die ohnehin wirtschaftlich geschwächt sind, fast kaum wählen. Die Sperrstunde würde nur bei 2G-Regelungen entfallen. Die Läden seien dann annähernd wieder voll.
Der Deutschlandfunk nennt dieses Vorgehen „Friss 2G oder stirb weiter langsam.“
Damit allerdings wird Hamburg nach Meinung diverser Beobachter nur die ohnehin um sich greifende Tendenz vorwegnehmen. 2G-Modelle schlägt etwa Karl Lauterbach vor und meint, dass es für Unternehmen rechtlich schwierig sein könne, die gegenüber Mitarbeitern vorzuschreiben – von Staats wegen. Daher empfiehlt er Unternehmen, diese Regelung anzuwenden.
Immer mehr Medien thematisieren zudem die 1G-Regel, wonach nur noch Geimpfte Freiheitsrechte der bisherigen Art genießen sollten. „Genesene“ sind können nach einem gewissen Zeitraum erneut angesteckt werden – womit sich der Nachweis der Nicht-Gefährlichkeit dieser Menschen entsprechend nicht führen lassen könnte.