Deutschland hat in der Gesetzgebung möglicherweise erneut geschlafen. Einem Bericht des RND zufolge wird Deutschland auch mit seiner neuen Düngemittel-Verordnung die Vorgaben der Nitrat-Richtlinie der EU noch nicht erfüllen.
Strafzahlungen drohen
Die Regierung wird sich dem Bericht nach auf „neuen Ärger mit der EU-Kommission“ einstellen müssen. Denn die EU-Vorgabe wäre nicht „vollständig umgesetzt“. Dies wiederum behauptet der nach Darstellung des RND „renommierte Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube“ in dem Gutachten, auf das sich die Redaktion bezieht. Es würden hohe Strafzahlungen drohen.
Die Richtlinie der EU sieht vor, dass maximal 50 Milligramm pro Liter Grundwasser zulässig seien. Hintergrund ist der Umstand, dass Nitrate als Stickstoffverbindungen auf der einen Seite das Wachstum von Getreide, Gemüse oder Salat begünstigen. Allerdings wird bei einer starken Düngung das Nitrat von den Pflanzen nicht verwertet. Damit gerät es in das Grundwasser und sei für Babys möglicherweise schädigend. Sogar Krebserkrankungen könnten möglicherweise auf das Nitrat zurückgeführt werden.
Der Grenzwert würde, so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEWE) in 28 % der Grundwasserproben aus Messstellen, die landwirtschaftlich beeinflusst seien, überschritten. Dann würden die Versorgungsunternehmen das Wasser aufbereiten, um wiederum die Nitratkonzentration unter das erforderliche Maß zu drücken.
Damit droht zudem – dieses Verfahrens wegen – eine Verteuerung der Wasserrechnung für Private um annähernd 2 Drittel.
Die Düngemittelverordnung wiederum würde nun dem Gutachten nach „nicht den Ansprüchen der konsequenten Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie“ entsprechen. Eines der großen Probleme trete dort auf, wo es Massentierhaltung gibt. Taube verweist darauf, in den vergangenen 10 Jahren haben es wegen der weit verbreiteten Überdüngung Schäden in Höhe von 30 Milliarden Euro gegeben.