Die Klimagesetze in Bayern, in Brandenburg sowie in Nordrhein-Westfalen gegen der „Deutschen Umwelthilfe“ offenbar nicht weit genug. Die Organisation klagt zusammen mit Jugendlichen laut Bericht des „Spiegel“ gegen die Gesetze.
Beschluss des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte Ende April entschieden, dass in den kommenden Jahren die CO-2-Emissionen drastisch reduziert werden müssten. Ansonsten würden die kommenden Generationen in ihrer Freiheit beschränkt. Dies wiederum nahm die „Deutsche Umwelthilfe“ aktuell offenbar zum Anlass für ihre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Dem Bericht nach würden insgesamt fünf Beschwerden formuliert sein. Diese habe der Umweltrechtler Remo Klinger verfasst. Der wiederum hatte sich bereits bei dem großen Verfahren vor dem Verfassungsgericht als einer der Autoren gezeigt.
Minderjährige seien hier die Beschwerdeführer, heißt es. Diese wären durch die mangelhaften oder gänzlich fehlenden Regelungen in den „verfassungsrechtlichen Freiheitsrechten“ beschränkt. Dem Bericht nach hätten sich Klinger und die Deutsche Umwelthilfe die Bundesländer gezielt ausgesucht.
So sei das kürzlich novellierte Klimaschutzgesetz aus Nordrhein-Westfalen strukturell geschwächt worden. Ein Klimaplan, den die Landesregierung von Armin Laschet früher geregelt hatte, wäre nun durch ein „Klimaaudit“ ersetzt worden.
In Bayern fehlte es demgegenüber an geregelten Fristen. Zudem würden keine Zwischenziele formuliert, die wiederum den Grad des Fortschritts bis zum Jahr 2030 bemessen könnten.
Die Klagewelle wird sich demnächst dem Bericht nach allerdings auch noch gegen Energie- und Autokonzerne richten. Hier seien drei weitere Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe geplant, heißt es. Die Schriftsätze würden im August eingereicht. Vorbild seien hier die Niederlande. Dort hatte der britisch-niederländische Ölkonzern vor Gericht eine entsprechende Schlappe erlitten, die in der Öffentlichkeit zudem bekannt wurde.