Eine Klage, die ein Angeklagter nach einem vermeintlichen Verstoß gegen die Abstandsregel vor das Amtsgericht Ludwigsburg brachte, wurde von der Richterin abgewiesen bzw. wurde der Mann freigesprochen. Die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ beschrieb, die Richterin habe jedoch nicht nur den Mann freigesprochen, sondern die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Teilen für verfassungswidrig erklärt und listete die problematischen Verordnungen auf, die mehrfach verändert wurden.
Die Richterin monierte, dass kein Parlament über die Corona-Maßnahmen entschieden habe und zudem seien die Verbote zu weit gefasst worden ohne konkrete Orte zu nennen, an dem sie gelten. Außerdem seien die Corona-Maßnahmen so schnell verändert worden, dass niemand wissen könne, welche Regel nun gerade aktuell sei.
Regelwerk greife zu stark ein
„Dies habe mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr nichts mehr gemein“, so die Richterin. „Außerdem greife das Regelwerk der Regierung von BW zu stark in die Grundrechte ein.“ Exakt dieser Fall scheint vorerst nicht vor eine höhere Instanz zu gehen, denn laut dem Medienbericht haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert.
Ende Januar gab es bereits einen ähnlichen Fall, als ein Amtsrichter in Weimar einen Mann freigesprochen hat, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil der gegen das Kontaktverbot verstoßen haben soll. Der Beklagte hatte dem Bericht zufolge mit Leuten aus acht verschiedenen Haushalten seinen Geburtstag gefeiert – nach Thüringer Corona-Landesverordnung waren das sechs Gäste zuviel. Das Urteil des Richters fiel jedoch anders aus, als gedacht. Der Richter urteilte, dass die Corona-Verordnung des Landes Thüringen verfassungswidrig und materiellrechtlich zu beanstanden sei.
In seinem 19-seitigen Urteil zerlegte der Thüringer Amtsrichter die Corona-Verordnung Thüringens bis ins Detail. Unter anderem anhand von Studien und offiziellen Zahlen des RKI durchleuchtete er die Rechtsgrundlage des damaligen Kontaktverbots und kam zu dem Schluss, dass dieses wirkungslos, unverhältnismäßig, verfassungswidrig und damit nichtig sei. Zudem habe die Anordnung des Kontaktverbots gegen die Menschenwürde verstoßen, so der Richter.
Richter Guericke bezeichnete die Corona-Verordnungen als „katastrophale politische Fehlentscheidungen mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereich der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des globalen Südens“.