Jüngsten Berichten zufolge will die Bundesregierung zumindest in Teilen dafür einsetzen, ab Herbst eine „O-bis-O-Regel“ zum Tragen von Masken in Innenräumen einzuführen. Die Os stehen jeweils für Oktober und Ostern. Man wolle aber, so ein Bericht, den Bericht eines interdisziplinären Sachverständigenausschusses abwarten.
Lauterbach darf sich – vielleicht – freuen: Maskenpflicht in Innenräumen
„Die Bundesregierung erwägt eine generelle Maskenpflicht ab Oktober. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
Demnach setzt sich ein Teil der Ampel-Koalition dafür ein, eine sogenannte „O-bis-O“-Regel einzuführen, also ein Gültigkeitszeitraum von Oktober bis Ostern. In dieser Zeit könnte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen verpflichtend sein. Die aktuellen Regeln aus dem Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. Vor einer konkreten Festlegung wolle man aber noch den Bericht eines interdisziplinären Sachverständigenausschusses abwarten, zitiert die Zeitung aus informierten Kreisen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte am frühen Freitagmorgen 28.118 Corona-Neuinfektionen gemeldet, die Inzidenz liegt bei 427,8 neuen Fällen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Insgesamt geht das Institut derzeit von rund 852.500 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 104.100 mehr als vor einer Woche.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur