Das Bundesland Berlin hat in seiner jüngsten Neufassung der Infektionsschutzverordnung angeordnet, dass der analoge Impfpass – der „gelbe Impfpass“ – künftig nicht mehr als Nachweis bei der Zulassung nach der 2G-Regel anerkannt wird. Darüber berichtet nun der „Focus“.
Ansturm auf Apotheken ist groß
Demnach wäre jetzt auch der Ansturm auf Apotheken sehr groß Veranstaltungen setzen voraus, dass dann die 2G-Regel eingehalten wird. Einlass hat in der Regel für Kinos, Theater oder Konzerte nur noch, wer entweder geimpft ist oder eine Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate nachweisen kann.
Der „gelbe Impfausweis“ wiederum wird dabei als ungültig erklärt. Der Beschluss sieht vor, dass „die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden“. Die „Betroffenen“ müssen dann ein digitales Impfzertifikat über die „CovPass-App“ oder die „Corona-Warn-App“ anzeigen. Wer kein Smartphone besitze (oder dies behauptet), muss den Ausdruck des digitalen Impfzertifikates vorlegen. Auf diesem Ausdruck wiederum ist der QR-Code abgebildet.
Apotheken können diese Zertifikate ausstellen, daher erklärt sich die hohe Nachfrage.
Hintergrund soll dem Bericht nach das „boomende Geschäft mit (…) gefälschten Impfausweisen“ sein. Im Internet würde sich Fälschungen und Kopien finden, mit denen eine Covid-Impfung bestätigt würde. Diese würden gut 100 Euro kosten.
Schon jetzt würden deshalb einzelne Gastronomie-Betreiber ausschließlich digitale Impfnachweise anerkennen. Dies sei, so werden Juristen zitiert, gemäß Hausrecht möglich.
Durch die Nutzung des Ausdrucks allerdings ist es technisch nicht erforderlich, die App installieren zu lassen. Wer den Ausdruck nicht mehr hat, kann einen solchen in den Apotheken wiederum kostenfrei organisieren. Hier wird lediglich der gelbe Impfpass in Kombination mit dem Reisepass oder Personalausweis verlangt.