Arme Unternehmen: Die Quarantäne-Entschädigungsirrtümer

Trotz aller Berichte über die neuen Regelungen zur Quarantäne von Arbeitnehmern, die noch nicht geimpft sind, hat die Politik im Vorfeld der Wahlen zum Deutschen Bundestag ganz sicher unsauber gearbeitet. So beschreibt es eine Juristin auf Anwalt.de.

Anwältin zeigt sich irritiert

Ihr Eintrag beschreibt, sie sei irritiert gewesen, als in NRW die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte für den Fall der Quarantäne beschlossen worden ist. Der Gesundheitsminister des Bundeslandes, Karl Josef Laumann, könnte nicht ohne Weiteres über eine Entgeltfortzahlung entscheiden. Diese Regelung falle in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Dort wiederum dürfte nicht das Gesundheitsressort entscheiden, sondern der Bereich vom Arbeitsministerium, also von Hubertus Heil (SPD).

Laumann meine vielmehr die „Quarantäneentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz“. Diese Entschädigung zahlt jeweils ein Bundesland, wenn eine Kontaktperson in Quarantäne geschickt würde und der Arbeitnehmer nicht im Homeoffice arbeiten könne.

Dabei lassen sich Arbeitgeber ihre Entschädigungszahlung vom Land später zurückgeben.

Die Anwältin wartet mit einem emimenten Hinweis auf. Das Infektionsschutzgesetz würde diesen Passus, wonach Ungeimpfte in Quarantäne keinen Entschädigungsanspruch haben, schon lange haben.

„§ 56 Abs. 1 S. 4 Infektionsschutzgesetz geregelt.“ (… ) „Eine Entschädigung …. erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ……., die gesetzlich vorgeschrieben ist ……oder öffentlich empfohlen wurde…. eine Absonderung hätte vermeiden können.

Da muss also nichts neu geregelt werden. Jetzt wird es problematisch für Arbeitgeber: Denn hier geht es nicht um den Entgeltforzahlungsanspruch.

Arbeitgeber, deren Mitarbeiter „krank“ werden, müssen das Entgelt gerade doch zahlen. Diese Zahlung ließe sich nur verweigern, sofern Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hätten und sich dies beweisen ließe. Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gäbe, könnte der Arbeitgeber diesen Beweis hier gar nicht führen. Es dürfte einige Krankheitsfälle geben unter denjenigen, die als Ungeimpfte auch in Quarantäne müssen. Das wird teuer für die Unternehmen.