Schwarzfahren zählt zu den sogenannten Bagatelldelikten, wurde aber in den vergangenen Jahren offenbar relativ rigide verfolgt. Einem Bericht nach möchte die neue Regierung dieses Vergehen nun entkriminalisieren, also zur Ordnungswidrigkeit erklären. Dies würde wahrscheinlich auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland entlasten. Insgesamt soll das Strafrecht nach dem Willen der Ampel sowohl geprüft wie auch in der Folge entschlackt werden, heißt es. Beim Schwarzfahren selbst stellt sich der neue Justizminister Marco Buschmann offenbar ein digitales Verfahren vor, das er als bürgerfreundlich bezeichnete.
Schwarzfahren und andere Bagatelldelikte könnten zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden – mit bürgerfreundlichem Verfahren
Zum Bericht über das Vorhaben: „Die „Ampel“ will bisherige Bagatelldelikte wie Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Das berichtet der „Spiegel“.
Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Justiz entlasten. „Für diese Legislaturperiode ist mir vor allem die weitere Digitalisierung der Justiz wichtig“, so Buschmann. Denkbar sei „ein bürgerfreundliches, rein digitales Verfahren zur Durchsetzung kleiner Forderungen“. Zudem will die Ampelkoalition das Strafrecht entschlacken.
„Gerade das Strafrecht ist keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel“, so Buschmann. Man werde das „Strafrecht systematisch überprüfen und mit einer Modernisierung für eine Entlastung der Justiz sorgen.“ Die Justiz gilt seit Jahren als überlastet. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, kritisiert, man komme mit der Arbeit kaum noch hinterher: „Es fehlt dem Rechtsstaat nicht in erster Linie an Regelungen, Verboten und Strafvorschriften, sondern an technisch wie personell gut genug ausgestatteten Gerichten und Behörden, um die bestehenden Gesetze stringent durchsetzen zu können“.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Fahrkartenkontrolle, über dts Nachrichtenagentur